Karlsruhe – Auch die zuletzt ausgewertete Beprobung des Bestands eines Karlsruher Vogelparks von voriger Woche verlief negativ und gibt weiteren Anlass zur Hoffnung, dass der Vogelgrippevirus vom Typ H5N8 nicht weiter um sich gegriffen hat. Die Ärzte des dem Ordnungs- und Bürgeramt (OA) angegliederten städtischen Veterinäramts arbeiten so wie vorgesehen weiter.
Am Donnerstag erfolgte wie ausgemacht – auch dieses wie das gesamte Prozedere in Abstimmung mit dem Landesministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – noch eine Beprobung. Zwei weitere Tests sollen dann im 14-Tages-Rhythmus durchgeführt werden.
Immer vorausgesetzt, dass nicht doch noch positive Befunde im intensiv untersuchten Bestand oder neue Verdachtsmomente respektive Erkrankungsfälle auftreten, würde dies bedeuten, dass offizielle Entwarnung gegeben werden kann. Hieße in der Konsequenz auch, dass der Beobachtungsbereich mit Fokus auf den fraglichen Vogelpark zum 17. und der Sperrbezirk im vorgeschriebenen Radius eine Woche später, zum 24. März, wieder freigegeben werden können.
Bislang waren nur sechs Trauerschwäne nachweislich betroffen. Dazu hatten sechs Hühner vorsorglich wegen Kontakts, ein Huhn erwies sich als infiziert, wie ein Trauerschwan – die Anderen waren schon verendet – eingeschläfert werden müssen. Das Geflügel des Parks, neben Hühnern noch Enten und Gänse, kann wie angestrebt am Leben gelassen werden, wenn die Tests weiter negativ ausfallen. Mehr Informationen zum Thema Vogelgrippe gibt es über eine vom OA geschaltete Hotline unter der Rufnummer 0721/133-3333, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar, sowie auf www.karlsruhe.de/vogelgrippe.