Heppenheim – Am 1. März 2017 geht in Hessen die Zuständigkeit für Kirchenaustritte von den Amtsgerichten auf die Gemeinden über.
Das Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für das Verfahren des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts tritt an diesem Tag in Kraft.
Gegen eine Gebühr von 30.- € können die entsprechenden Anträge, ab dem 01. März 2017, im Bürgerbüro der Kreisstadt Heppenheim, Graben 15, 64646 Heppenheim während der allgemeinen Öffnungszeiten, gestellt werden.