Frankfurt am Main – Das Sportgericht des DFB hat Eintracht-Stürmer Haris Seferovic im schriftlichen Einzelrichterverfahren durch den Vorsitzenden Hans E. Lorenz wegen einer „Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung“ gemäß § 8 Nr. 1 c) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Sperre von drei Bundesligaspielen belegt.
Einem entsprechenden Antrag des DFB-Kontrollausschusses wurde im Vorfeld zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.