Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs

Fortschritt

Mainz – Beim Arbeitsgericht Mainz einschließlich der Auswärtigen Kammern Bad Kreuznach wird der elektronische Rechtsverkehr eröffnet.

Es ist ab Montag, den 1. Februar 2016 möglich, auf elektronischem Wege Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben.

Weitere Informationen finden Sie unter www.lagrp.justiz.rlp.de auf der Seite "Elektronischer Rechtsverkehr".

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an ERV@arbg.mjv.rlp.de