Landau – Es geht nicht nur um Landau und Rohrbach. Es geht um fairen Wettbewerb nach Landesrecht. Es kann nicht sein, dass „Rosinenpicken“ zum Gebot der Landesentwicklung wird. Aus diesem Grund ruft die Stadt Landau in der Auseinandersetzung um die geplante Ansiedlung eines großflächigen Textil-Fachmarkts in Rohrbach die Oberste Landesplanungsbehörde im Innenministerium als Vermittlerin an. Oberbürgermeister Thomas Hirsch hat der Behörde die Sicht der Stadt dargestellt und um Vermittlung gebeten mit dem Ziel, für die Region eine einvernehmliche Lösung unter Berücksichtigung der landesplanerischen Zielsetzungen und der Interessen aller Beteiligten zu finden. Der Initiative vorausgegangen war eine intensive Erörterung der Sach- und Rechtslage im städtischen Hauptausschuss gemeinsam mit dem von der Stadt beauftragten Fachanwalt.
„Unsere Innenstadt ist ein attraktiver und lebendiger Einkaufsort“, betont der Oberbürgermeister. „Um das auch in Zukunft sicherstellen zu können, wird in Landau seit Jahren auf Basis eines Einzelhandelskonzepts gezielt gesteuert. Nur so können sich händlergeführte Geschäfte in der Innenstadt halten. Die Bestrebungen, in Rohrbach ein Einkaufszentrum auf rund 10.000 Quadratmetern Verkaufsfläche – davon mehr als 6.000 Quadratmeter mit Kleidung, also zentrenrelevantem Sortiment – zu errichten, konterkarieren unsere konsequente Entwicklungsstrategie“, so der Stadtchef.
Nicht integrierte Standorte verschafften einigen wenigen Anbietern Vorteile zu Lasten der gesamten Region, führt der OB weiter aus. Auch die Stadt Kandel spreche sich deswegen gegen die geplante Ansiedlung aus.
Nach Ansicht der Stadt Landau wurde dem Investor die Genehmigung für das geplante Fachmarktzentrum auf der Basis eines aus dem Jahr 1970 stammenden, nicht interkommunal abgestimmten und gegen die Ziele der Landesplanung verstoßenden Bebauungsplans erteilt. An dem Standort in Rohrbach befand sich lange Jahre ein real-Markt; daher sieht der Bebauungsplan in diesem Bereich ein Sondergebiet „Einkaufszentrum und Diskothek“ vor. Seit der Schließung des Markts im Jahr 2015 steht das Gebäude leer. Damit ist nach Ansicht von Baurechtsexperten auch der Bestandsschutz für den Standort verwirkt.
Das Vorhaben verstößt somit gegen die Ziele des Landesentwicklungsprogramms. So heißt es im Landesentwicklungsplan (LEP) IV, dass die Errichtung und Erweiterung von Betrieben mit mehr als 2.000 Quadratmeter Verkaufsfläche nur in Mittel- und Oberzentren zulässig sind. Auf Rohrbach trifft dies nicht zu.
„Ginge es nur um die Nahversorgung der Rohrbacher, um die Ansiedlung eines Lebensmittel- und eines Drogeriemarkts, würde die Stadt Landau keine Einwände erheben“, betont Oberbürgermeister Hirsch. Von einer solchen Konzeption sei man auch ausgegangen, als die Kreisverwaltung mitgeteilt habe, dass sie zur „Revitalisierung des real-Markts“ einen Bauvorbescheid erlassen habe. Die interkommunale Abstimmung solcher Vorhaben sei eine Bring- und keine Holschuld, weist der OB deswegen auch die Kritik zurück, dass die Stadt nicht schon gegen den Vorbescheid vorgegangen sei. „Wir reden über ein Projekt mit Outlet-Charakter, dessen Sortiment nicht der Nahversorgung dienst, sondern zentrenrelevant ist“, so der Stadtchef. „Im LEP IV heißt es weiter, dass benachbarte zentrale Orte nicht von der Ansiedlung oder Erweiterung eines Betriebs beeinträchtigt werden dürfen. Das wäre hier aber der Fall, denn Kaufkraft im textilen Sektor ist nicht beliebig vermehrbar.“
Als der real-Markt im Jahr 2015 schloss, hätte die Gemeinde Rohrbach nach den gesetzlichen Vorgaben die Pflicht gehabt, den bestehenden Bebauungsplan zu ändern. Gegen diese Planänderungspflicht wurde nach Ansicht der Stadt Landau verstoßen.
Die Stadt Landau hat gegen die Baugenehmigung für das geplante Fachmarktzentrum in Rohrbach Widerspruch eingelegt und einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht Neustadt gestellt. Auch gegen den Bauvorbescheid geht die Stadt mittlerweile vor. Gegen diesen war zunächst kein Widerspruch eingelegt worden, da aus den von der Kreisverwaltung zugesandten Unterlagen die Dimension des Vorhabens nicht ersichtlich war. Erst aus der Baugenehmigung ging die wahre Größe des Vorhabens hervor.
„Wenn diese Baugenehmigung rechtmäßig ist, wie man glaubt, dann gibt es keinen Grund, Landau zu kritisieren, dass das gerichtlich bestätigt werden soll. Wenn die Baugenehmigung aber nicht rechtmäßig ist, gibt es keinen Grund für Landau, dies zu akzeptieren“, fasst Oberbürgermeister Hirsch zusammen.
Dennoch verschließt sich die Stadt Landau einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung nicht. Momentan gestaltet es sich trotz erster konstruktiver Gespräche aufgrund unterschiedlicher Interessen aber schwierig, einen Kompromiss zu finden, der den Positionen aller Beteiligten Rechnung trägt. Daher hat die Stadt zur Vermittlung die Landesplanungsbehörde angerufen.