(Mainz-Altstadt) Am frühen Sonntagmorgen, gegen 04.30 Uhr, beobachtet eine Streifenbesatzung einen dunklen Audi der vor Ihnen über drei „Rot“ signalisierende Ampeln fährt.
Auf der Theodor-Heuss-Brücke wird das Fahrzeug gestoppt und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Am Steuer sitzt die 28-jährige Fahrzeughalterin. Auf ihr Fehlverhalten angesprochen, gibt sie an schwanger zu sein und heftige Bauchschmerzen zu haben und schnell heim zu wollen. Den Polizeibeamten fielen keine Anzeichen für Schwangerschaft an der Frau auf, dafür eine deutliche Fahne. Sie willigt in einen Atemalkoholtest ein, der 1,43 AAK ergibt. Da sie über immer stärkere Bauchschmerzen klagt, wird sie per Krankenwagen in ein Mainzer Krankenhaus verbracht. Ein Schwangerschaftstest dort ergibt, sie ist NICHT schwanger. Eine Ursache für ihre Bauchschmerzen lässt sich nicht feststellen. Irgendwann räumt sie dann kleinlaut ein, dass sie erhofft hatte, dass die Beamten vielleicht ein Auge zudrücken. Statt glimpflich davon zu kommen, ist nun der Führerschein weg, eine Blutprobe ist erfolgt, ein Bußgeld wegen der Rotlichtverstöße und eine Rechnung für die Krankenwagenfahrt kommen auf sie zu…