Wahlteilnahme an der Landtagswahl per Briefwahl möglich

Landtagswahl

Ingelheim – Das Wahlbüro der Stadt Ingelheim öffnet ab 1. Februar. Es wird Anlaufstelle für etwa 18.750 Ingelheimer, die zu der am 13. März 2016 stattfindenden Landtagswahl wahlberechtigt sind.

Nach der erfolgten Zulassung der Wahlvorschläge für den Wahlkreis 30 – Ingelheim am Rhein -und dem anschließend erfolgenden Druck der Stimmzettel können nun Briefwahlunterlagen und Wahlscheine für die Landtagswahl beantragt werden.

Die Wahlberechtigten können die Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung schriftlich, persönlich, per E-Mail oder mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antragsformular beantragen. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 8. Februar bis zum 21. Februar verschickt. Der Antrag ist ausreichend frankiert an die Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Wahlamt, Neuer Markt 1, 55218 Ingelheim am Rhein zu übersenden.

Der Antrag kann im Wahlbüro, Zimmer-Nr. 26 des Rathauses abgegeben werden. Falls die Wahlbenachrichtigung nicht oder noch nicht vorliegt, kann auch formlos der Antrag gestellt werden. Der Antrag kann durch mündliche Vorsprache, allerdings nicht telefonisch erfolgen.

Auf der Homepage www.ingelheim.de finden Sie über den Button „Landtagswahl 2016“ auf der Startseite der Homepage Informationen zur Wahl sowie einen Vordruck über die Antragstellung der Briefwahl per E-Mail oder per online-Beantragung.

In allen Fällen muss der Antragsteller seinen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben.

Das Wahlrecht kann unterschiedlich ausgeübt werden. Sie können die Briefwahlunterlagen persönlich beim Wahlamt abholen und gleich dort wählen, sie können sich die Briefwahlunterlagen zusenden lassen und von zuhause oder anderenorts aus wählen. Auf Verlangen muss der Ausweis im Wahlbüro vorgelegt werden um sich auszuweisen.

Der Wahlberechtigte kann eine dritte Person beauftragen, für ihn den Wahlschein samt Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen. Auch dies muss mittels einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlamt angezeigt sein. Die beauftragte Person (Mindestalter 16 Jahre) darf nur maximal vier Bevollmächtigungen dieser Art annehmen und muss dies auch gegenüber der Verwaltung per Unterschrift versichern.

Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl, das ist Freitag, 11. März, bis 18 Uhr beantragt werden. Sogar bis zum Wahltag, 15 Uhr darf dies erfolgen, wenn eine plötzliche Erkrankung bei der wahlberechtigten Person eingetreten ist und sie deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Die plötzliche Erkrankung muss nachgewiesen sein.

Die Briefwahlunterlagen sollten möglichst frühzeitig beantragt werden, dass der vom Wähler gekennzeichnete Stimmzettel rechtzeitig wieder bei der Verwaltung eingeht. Das den Briefwahlunterlagen beigefügte Merkblatt informiert über die richtige Handhabung der Stimmabgabe.

Für Fragen zur Wahl steht das Team des Wahlbüros telefonisch unter der Nr. 782-256 oder in Zimmer Nr. 26 des Rathauses zur Verfügung.

Öffnungszeiten des Wahlbüros:

Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr

Donnerstag von 8.30 bis 12Uhr und von 13 bis 18 Uhr

Freitag von 8.30 bis 12 Uhr

Hinweise zu den Öffnungszeiten des Wahlbüros über die Fastnachtszeit

Mittwoch, 3. Februar geöffnet von 8.30 bis 18Uhr

Freitag, 5. Februar geöffnet von 8.30 bis 12 Uhr

Altweiberdonnerstag und Rosenmontag, 4. Und 8. Februar ganztägig geschlossen

Ab Dienstag, 9. Februar gelten die allgemeinen Öffnungszeiten des Wahlbüros