Bad Dürkheim – Der Landkreis Bad Dürkheim hat den Förderantrag für Zuschüsse zum Breitbandausbau im Kreis fristgerecht bis 28. Februar 2017 beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gestellt. „Wir haben damit einen wichtigen Schritt der Mammutaufgabe Breitbandausbau geschafft. Unter Koordination des Kreises ist es gelungen, einen Antrag zu stellen, der 100 Prozent des Kreisgebietes umfasst. Nun warten wir auf Rückmeldung des BMVI und einen positiven Förderbescheid“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld.
Der Landkreis hat den Antrag für das sogenannte „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ gestellt: Das bedeutet, dass mit den Fördermitteln die Finanzierungslücke gedeckt werden soll, die die Netzbetreiber bislang gehindert hat, einen Ausbau des Breitbandnetzes in Eigenregie in allen Bereichen des Kreises durchzuführen. Denn nicht in jedem Gebiet ist der Ausbau für die Betreiber gleich lohnenswert. Dadurch sind unterversorgte Bereiche entstanden, sogenannte „weiße Flecken“: Eine Machbarkeitsstudie, die die TÜV Rheinland Consulting für den Landkreis erstellt hat, beziffert die Zahl der unterversorgten Haushalte und Gewerbegebiete mit rund 11.000 und die Wirtschaftlichkeitslücke mit rund 9,4 Millionen Euro.
Wird der Förderantrag positiv beschieden, wird im Folgenden der Kreis die Telekommunikationsunternehmen mit dem lückenlosen Ausbau des Breitbandnetzes mit einer Datenübertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s beauftragen. Die Wirtschaftlichkeitslücke der Unternehmen werden die Kommunen tragen – dank Förderung durch Land und Bund von 90 Prozent verbleiben von den 9,4 Millionen nur noch zehn Prozent Eigenanteil, die auf alle Kreiskommunen umgelegt werden.
„Alle Kommunen gemeinsam stehen hinter dem Projekt Breitbandausbau. Dies wurde auch in Bürgermeisterdienstbesprechungen deutlich. Wir wollen den lückenlosen Ausbau für alle Haushalte mit mindestens 50 Mbit/s. Auch wenn sich durch diese 100-prozentige Abdeckung die Wirtschaftlichkeitslücke etwas erhöht“, so Ihlenfeld.
Dem Förderantrag vorangegangen war im Frühjahr 2016 ein Markterkundungsverfahren. Dabei haben die Netzbetreiber dem Kreis ihre aktuellen Versorgungsdaten und ihre Ausbaupläne für die nächsten drei Jahre mitgeteilt. Auf der Grundlage dieser Informationen wurde dann die Machbarkeitsstudie erarbeitet. In einem öffentlich-rechtlichen Vertrag haben die Kommunen des Kreises die Kreisverwaltung mit der Förderantragstellung und der weiteren Koordination des Netzausbaus beauftragt. Für den Kreis bedeutet das, nach einem hoffentlich schnell eintreffenden vorläufigen Förderbescheid mit den Kommunen die notwendigen Einzelprojekte abzustimmen und auszuschreiben. Nach Verhandlungen mit den Netzbetreibern und Vergabe der Ausbaumaßnahmen soll es 2018 mit dem Ausbau losgehen.