Viernheim – „Mit einem kurzen Schwanzwedeln kann ein Hund mehr Gefühle ausdrücken als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.“ Dieser Satz von Louis Armstrong bringt es auf den Punkt, untermauert die Erfahrung vieler Hundehalter, zeigt, wie wertvoll der geliebte Vierbeiner für Menschen im Alltag ist. Was leistet er nicht alles: ob als Spür- oder Rettungshund, „Drogen-Schnüffler“, Blindenhund, Polizeihund, Therapiehund oder ganz einfach als Spiel- oder Familienhund, Jagdhund oder treuer Weggefährte. Aktuell gibt es in Viernheim knapp 2.000 (angemeldete) Hunde.
Wer einen Hund artgerecht hält, bekommt es mit viel Treue, Anhänglichkeit und Zuneigung gedankt. Und doch bleibt ein Hund ein Hund. Nicht jeder Vierbeiner ist wie der andere. Für instinktgesteuerte Tiere kann man niemals die Hand ins Feuer legen. „Mein Hund beißt nicht!“ ist ein beschwichtigender Hinweis, keinesfalls aber ein Garantieschein. Deshalb ist es notwendig, verantwortungsvoll mit den Tieren umzugehen, Rücksicht auf Mensch und Tier zu nehmen, sich um ein gutes Miteinander in Stadt, Wald und Flur zu bemühen.
Immer wieder kommt es zu unbeabsichtigten Zwischenfällen, wo Hunde anders als erwartet reagieren. Beispiele gibt es genug: Auf einem Spielplatz spielen Kinder im Sandkasten, toben ausgelassen zwischen den einzelnen Spielgeräten umher. Plötzlich ein Aufschrei. Ein mitgebrachter (unangeleinter!) Pudel beißt plötzlich einem Kleinkind in den Hintern, als es die Rutschbahn runterrutscht.
Ein Ehepaar geht mit seinem angeleinten Golden Retriever entlang des Autobahndamms spazieren. Die friedliche Stimmung wird abrupt unterbrochen, als zwei (unangeleinte!) Belgische Schäferhunde auf den Golden Retriever losstürmen. Zum Glück bleibt es nur bei Drohgebärden. Die Belgier reagieren auf ein Zeichen ihres „Frauchens“, lassen ab von ihrem Opfer, das in Unterwerfungshaltung ängstlich jault. Die Halterin der beiden Schäferhunde geht weiter, ohne ein Wort zu verlieren.
Zwei Männer mit unangeleinten Hunden unterhalten sich angeregt auf einem Parkplatz: Auch Pointer und Ridgeback scheinen sich zu vertragen. Doch dann – ohne jede Vorwarnung – beißt der Ridgeback den Pointer ins Ohr. Die Wunde muss vom Tierarzt genäht werden.
Drei Alltagsszenen aus Viernheim, einer Stadt mit knapp 2.000 angemeldeten Hunden. Vorfälle, wie sie alltäglich passieren, neuerdings aber immer häufiger dem Ordnungsamt gemeldet werden.
Martin Bosold weiß um die Sorgen der Bürger, die immer wieder gefährlichen Situationen mit aggressiv reagierenden Hunden ausgesetzt sind. „Den Hundehaltern mangelt es oft an der notwendigen Sensibilität, manchmal auch an Verantwortungsbewusstsein. In vielen Fällen missachten sie das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme. Wichtig dabei ist: „Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren ausgehen!“
Im Klartext heißt dies:
Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
Das bedeutet, dass sie so zu halten und zu führen sind, dass von ihnen keine Gefahren ausgehen.
Diese Gefahren können z.B. dadurch entstehen, dass Hunde von nicht geeigneten Personen geführt werden, sich losreißen können und durch ihr Weglaufen eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.
Gefahren können auch eintreten, wenn Hunde nicht ordnungsgemäß gehalten werden, sei es, dass sie nicht ausreichend beaufsichtigt werden oder dass sie von Grundstücken und Wohnungen entweichen können, weil diese nicht genügend gesichert sind.
Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass ihre Hunde nicht in Gefahr drohender Weise auf Fußgänger, Wanderer und Radfahrer – auf Menschen und Tiere – zulaufen und diese oftmals noch anspringen.
Wer darf gefährliche Hunde halten?
Gefährliche Hunde darf nur halten, wer eine Erlaubnis der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde erhalten hat. Gefährliche Hunde sind die in der Hundeverordnung aufgelisteten Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Neu aufgenommen in die Rassenliste wurde auch der Rottweiler.
Gefährliche Hunde sind auch diejenigen,
- die einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah,
- die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein
- oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben
- oder die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen
- und Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen.
Hunde sind grundsätzlich anzuleinen: bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten und Messen, sonstigen Versammlungen mit Menschenansammlungen, Gaststätten, öffentlichen Verkehrsmitteln, in der Fußgängerzone, im Tivoli-Park, auf dem Satonévri-Platz, Spitalplatz und der Potters-Bar-Anlage.
Auf Spielplätzen ist das Mitbringen von Hunden generell verboten!
Aufgrund sich immer wieder ereignender Vorfälle bittet das Ordnungsamt alle Hundehalter darum, ihrer besonderen Verantwortung gerecht zu werden und Rücksicht auf andere zu nehmen. Dies gilt für Mensch und Tier. Hunde sind so zu halten, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht!