Frankfurt (ots) – (fue) Am Dienstag, den 28. Februar 2017, gegen 14.00 Uhr, erschien ein zunächst unbekannter junger Mann in der Filiale eines Elektronikgeschäftes in der Frankfurter Innenstadt.
Er wollte verschiedene Ware im Gesamtwert von 399 EUR abholen, welche er, wie sich später herausstellte, über ein gehacktes Konto eines Online-Bezahldienstes „bezahlt“ hatte.
Bei der Abholung wies sich der Beschuldigte mit einer italienischen ID-Card aus, welche sofort Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen ließ. Die Überprüfung ergab dann auch, dass die angegebene Anschrift nicht existent ist. Dem jungen Mann gelang es jedoch zwischenzeitlich, das Geschäft mit der Ware zu verlassen. Auch dem Ladendetektiv war es nicht mehr gelungen, ihn aufzuhalten.
Am Montag, den 6. März 2017, gegen 14.00 Uhr, betrat der junge Mann erneut die Filiale, diesmal um auf gleichem Wege ein Smartphone für immerhin 545 Euro abzuholen. Der Ladendetektiv erkannte ihn jedoch sofort, verständigte die Polizei und hielt ihn bis zu deren Eintreffen fest.
Bei der Durchsuchung konnte bei ihm die augenscheinlich gefälschte italienische ID-Card sowie ein gefälschter 50 Euro Schein aufgefunden werden. Wie sich herausstellte, handelt es sich bei dem jungen Mann um einen 18-Jährigen aus dem Landkreis Barnim. Bei den an seiner Meldeanschrift bzw. in der untergemieteten Wohnung in Frankfurt durchgeführten Wohnungsdurchsuchungen fanden sich weitere 19 gefälschte „50er“, ein Computer, mehrere Laptops, Speichermedien, diverse SIM-Karten, Blankoscheckkarten, Rechnungen und Dokumente mit den verschiedensten Scheinpersonalien.
Durch die hiesige Dokumentenprüfstelle konnte schnell geklärt werden, dass auch die in Frankfurt vorgelegte italienische ID-Card eine Totalfälschung ist. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte in der Vergangenheit quer durch die Republik reiste und die aufkommenden Reisekosten und seinen Lebensunterhalt mit ausgespähten Kreditkartendaten und Online-Bezahldienstkonten bestritt. Gegen den 18-Jährigen wurde durch den zuständigen Haftrichter Untersuchungshaft angeordnet.
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, welche sich als sehr umfangreich darstellen dürften.