Germersheim – Am 29. März 2017 beginnt im Landkreis Germersheim wieder die Abfuhr der sperrigen Grünabfälle im Rahmen einer Straßensammlung.
Zum Heckenschnitt gehören gebündelte Gartenabfälle zwischen 0,5 und 2 Metern Länge. Wegen der Kompostierbarkeit sollte dabei verrottbares Bindematerial verwendet werden.
Wurzelwerke sowie Baumstämme mit einem Durchmesser über 10 cm können bei der Straßenabholung nicht mitgenommen werden. Sie müssen direkt am Wertstoffhof Westheim oder beim Wertstoffhof an der Deponie Berg angeliefert werden. Ihre Entsorgung ist gebührenpflichtig, da sie noch vorbehandelt werden müssen.
Beistellungen in Plastiksäcken, Kartons etc., die mit kleinerem Schnittgut gefüllt sind, werden nicht mit der Heckensammlung erfasst. Sie können über die Biotonne bzw. den Papiersack für Bioabfall entsorgt werden. Die nächstgelegenen Verkaufsstellen für die Papiersäcke sind im Abfallkalender zu finden. Die Säcke haben ein Volumen von 120l und kosten 2,30 Euro pro Stück. Nichtsperrige Grünabfälle wie z.B. kleineres Schnittgut, Laub oder Rasenschnitt werden jederzeit gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen Berg und Westheim angenommen, für die privaten Nutzer einer Biotonne ist die Anlieferung sogar kostenlos.
Wer außerhalb der Abfuhrtermine sperrigen Grünschnitt entsorgen möchte, kann diesen an den Wertstoffhöfen Westheim oder Berg anliefern. Sperrige Heckenabfälle aus Privathaushalten werden dort kostenlos entgegengenommen. Am Wertstoffhof Rülzheim (auf dem Betriebsgelände der Firma SITA) können Grünabfälle aus Platzgründen nicht angenommen werden. Nach Angaben der Kreisverwaltung halten allerdings viele Gemeinden und Städte Häckselplatze vor, an denen Heckenschnitt meist wohnortnah angeliefert werden kann. Infos über die jeweiligen lokalen Sammelorte und Öffnungszeiten erhalten Interessierte bei der jeweiligen Verwaltung oder im jeweiligen Amtsblatt bzw. Stadtanzeiger. Allgemeine Informationen zum Thema Abfallentsorgung im Kreis Germersheim können unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft abgerufen werden.