Neustadt an der Weinstraße – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Neustadt: Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung
Ein Fahrzeugführer meldete am Donnerstag, 09.03.2017, 17.30 Uhr einen roten Hyundai, der in starken Schlangenlinien vor ihm herfahren würde. Das Fahrzeug sei bereits mehrfach in den Gegenverkehr geraten und es wäre in mindestens einem Fall zu einem Beinaheunfall gekommen. Der Entgegenkommende hätte stark abbremsen und ausweichen müssen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.
Der Anrufer schilderte, dass er dem Hyundai seit der Anschlussstelle Dudenhofen über die B 39 nach Neustadt folgen würde. Die so herangeführten Polizeibeamten konnten den PKW letztlich anhalten und kontrollieren.
Beim 48-jährigen Fahrzeuglenker ergab ein durchgeführter Alkoholtest einen Wert von 1,77 Promille. Die Blutentnahme wurde angeordnet. Da der Fahrer keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen konnte, wurde das Sicherungsverfahren mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt.
Die Polizei Neustadt sucht nunmehr weitere Fahrzeugführer, die durch die Fahrweise des betrunkenen Fahrzeuglenkers gefährdet wurden. Um Kontaktaufnahme wird gebeten.
Neustadt: Geschwindigkeitsmessung, Ermittlung eines flüchtigen Fahrzeugführers
Freitag, 10.03.2017, 09.30 Uhr bis 12.30 Uhr – Im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit wurde das Überholverbot und die Geschwindigkeitsregelung zwischen dem Ortsende Neustadt-Geinsheim und dem Sportplatz Geinsheim in Fahrtrichtung Speyer überwacht.
Insgesamt ergaben sich 37 Beanstandungen. Ein Fahrzeugführer wurde mit seinem Porsche Cayenne mit 142 km/h, bei erlaubten 70 km/h gemessen. Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten ignorierte er, wendete und entzog sich der Kontrolle durch Flucht. Durch sofortige Fahndungsmaßnahmen konnte der 28-jährige Fahrzeuglenker letztlich in Speyer ermittelt und festgestellt werden.
Ihn erwartet nunmehr ein Fahrverbot, eine Geldbuße in Höhe von 440.- Euro und 2 Punkte in Flensburg.
Neustadt: Fahren ohne Versicherungsschutz, Vollstreckung von Haftbefehlen
Im Rahmen der Streifenfahrt bemerkten Polizeibeamte am Samstag, 11.03.2017, 13.00 Uhr einen entgegenkommenden VW Touareg mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen. Der Fahrzeuglenker wurde angehalten und die Kennzeichen sichergestellt.
Bei der Überprüfung der Personendaten stellte sich heraus, dass gegen den 20-jährigen Heranwachsenden zwei Haftbefehle existierten. Die darin geforderte Geldsumme zur Abwendung der Haft wurde durch Familienmitglieder aufgebracht und hinterlegt.
Neustadt: Verkehrsunfall mit Personenschaden
Ein 20-jähriger Fahrzeuglenker befuhr am Sonntag, 12.03.2017, 02.30 Uhr die Hauptstraße in Geinsheim in Richtung B39. Unmittelbar hinter einem Lebensmittelmarkt kam er in einer Linskkurve nach rechts von der Fahrbahn ab, fuhr die Böschung hinunter und überschlug sich mehrfach.
Er wurde in seinem Fahrzeug eingeklemmt und musste von der Feuerwehr befreit werden.
Der Fahrer erlitt sehr schwere, aber nicht lebensbedrohliche, innere Verletzungen. Er wurde vom Rettungsdienst in eine Spezialklinik nach Ludwigshafen verbracht.
Der Schaden am Ford Focus beläuft sich auf ca. 10.000 Euro.
Nach ersten Ermittlungen dürfte die Handynutzung unfallursächlich gewesen sein.