München – Fahranfänger sollten bei Fahrten im Ausland besonders vorsichtig sein. Für sie gelten bei Tempolimits und Promillegrenze oft andere Verkehrsregeln als in Deutschland. Bei Alkoholverstößen drohen empfindliche Strafen.
Wer seinen Führerschein noch keine drei Jahre hat, darf auf den Schnellstraßen Italiens nur 90 km/h statt der üblichen 110 km/h fahren. Auf Autobahnen sind 100 statt 130 km/h erlaubt. In Frankreich dürfen Fahrer in den ersten drei Jahren außerorts nur 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h fahren. In Kroatien dürfen Autofahrer bis zum Alter von 25 Jahren außerorts nur mit 80, auf Schnellstraßen mit 100 und auf Autobahnen mit 120 km/h unterwegs sein.
Alkoholisierte Fahranfänger müssen sich im europäischen Ausland auf teils hohe Bußgelder einstellen. Wer beispielsweise in Österreich als Fahranfänger in den ersten zwei Jahren mit 0,1 Promille erwischt wird, dem droht im Einzelfall als Höchststrafe ein Bußgeld von 2.180 Euro. Bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze in Dänemark kann das Bußgeld schlimmstenfalls einen Nettomonatslohn betragen.
In den Niederlanden dürfen junge Fahrer in den ersten fünf Jahren nach Führerscheinerwerb maximal 0,2 Promille im Blut haben. Ansonsten droht ein Bußgeld von mindestens 300 Euro. Streng werden Verfehlungen auch in Italien geahndet. Fahranfänger, die unter 21 Jahre alt sind und den Führerschein nicht länger als drei Jahre besitzen, müssen dort mit 0,0 Promille unterwegs sein. Die mögliche Höchststrafe im Einzelfall: 627 Euro.