Mosbach – Die aufgrund der Vogelgrippe verhängte Aufstallungspflicht für Geflügel wird im Neckar-Odenwald-Kreis nicht über heute, 15. März 2017 hinaus fortgesetzt. Grund ist die in Nordbaden unerwartet günstige Seuchensituation.
Auch im Neckar-Odenwald-Kreis wurde das H5N8 Virus bisher nicht nachgewiesen. Nach neuer Bewertung der Risikolage durch das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart war somit nun eine weitere Lockerung möglich. Lediglich in der Bodenseeregion, an Rhein, Main und Donau wird die Aufstallung von Geflügel in Baden-Württemberg fortgesetzt. Unabhängig davon gelten erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen der Geflügelpestverordnung im ganzen Bundesgebiet bis 20. Mai weiter. Dazu zählen insbesondere die Erfassung verendeter Tiere und der gelegten Eier im Bestandsregister, Zutrittsbeschränkungen und die Verwendung von Schutzkleidung.
Anders als in Baden-Württemberg breitet sich die Seuche im Bundesgebiet allerdings weiter aus. Inzwischen sind alle Bundesländer betroffen. Fälle in Südhessen und in der Stadt Stadtprozelten im benachbarten bayerischen Landkreis Miltenberg zeigen, dass sich auch im Neckar-Odenwald-Kreis die Situation jederzeit ändern kann. Insgesamt sollten Geflügelhalter die entfallene Stallpflicht also nicht als Entwarnung werten. Der Fachdienst Veterinärwesen wird seine Bemühungen mit Untersuchung von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln fortsetzen und auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin achten.
Vom 18. November 2016 bis 31. Januar 2017 war vorsorglich ein landkreisweites Aufstallungsgebot verhängt worden, welches ab Februar bereits risikoorientiert auf eine Zone 500 Meter beidseits des Neckars reduziert werden konnte.