Kaiserslautern – Die TU Kaiserslautern ist für weitere fünf Jahre berechtigt, das Gütesiegel des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) für faire und transparente Berufungsverhandlungen zu führen, das sie seit dem 1. März 2014 innehat. Bundesweit als dritte Universität hat sie damit das nach drei Jahren anstehende Re-Audit-Verfahren erfolgreich durchlaufen.
Berufungsverhandlungen an der TU Kaiserslautern überzeugten weiterhin durch kurze Entscheidungswege und eine persönliche, den einzelnen Wissenschaftler wertschätzende Verhandlungs- und Gesprächsatmosphäre, teilte der DHV mit. Ein eindrucksvoller Beleg für die erfolgreiche Berufungspolitik der TU Kaiserslautern sei die hohe Erfolgsquote bei Berufungen. Sie gewinnt in 85 Prozent aller Fälle den auf einer Berufungsliste Erstplatzierten und schließt Bleibeverhandlungen zu 71 Prozent erfolgreich ab.
Hervorzuheben blieben Flexibilität, Zügigkeit und vor allem die Verfügbarkeit von Präsident und Kanzler für die Rufinhaberin bzw. den Rufinhaber und deren Anliegen, so der DHV weiter. Bei Zielvereinbarungen agiere die Hochschulleitung flexibel und setze nicht aus-schließlich auf die Leistungskategorie „Drittmitteleinwerbung”. Die ohnehin guten Unterstützungsangebote für Neuberufenen seien weiter verbessert worden. So gebe es seit 2015 ein „Welcome Day“ für neue Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der TU Kaiserslautern, an dem sich ihnen die Verwaltung vorstelle. Zu hoffen sei, dass die mit dem Land Rheinland-Pfalz anhängigen Gespräche über die Errichtung einer universitätseigenen Kindertagesstätte erfolgreich verliefen. Dadurch würde die TU Kaiserslautern weiter an Attraktivität gewinnen.
Lediglich punktuell sieht der DHV noch Optimierungsbedarf. So hält er weiterhin die dreijährige Befristung individueller Ausstattungszusagen an der TU Kaiserslautern für zu kurz bemessen. Eine Frist von fünf Jahren, die gegebenenfalls auch an die Definition einer nicht entziehbaren Grundausstattung gekoppelt werden könnte, bleibe wissenschaftsfreundlicher. Ebenso sei ein Leitfaden zum Ablauf der Berufungsverhandlungen vor Ort wünschenswert.
„Das DHV-Gütesiegel hat sich als Instrument zur Fortschreibung der Berufungskultur bewährt. Es setzt wichtige Anreize, das Berufungsverfahren kontinuierlich zu optimieren“, erklärte der Präsident der TU Kaiserslautern, Professor Dr. Helmut J. Schmidt.
Das Re-Audit-Verfahren basiert auf dem Gütesiegel-Verfahren, dessen wesentliche Grundlage ein gewichteter Fragebogen mit 42 Fragen ist, sowie zusätzlichen speziellen Re-Audit-Fragestellungen, die der DHV auf Grund seiner Beratungserfahrung in Berufungsverfahren entwickelt hat. Der DHV berät Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ca. 70 Prozent aller Berufungs- und Bleibeverhandlungen in Deutschland. Der Schwerpunkt in der Bewertung wurde auf Fairness, Wertschätzung, Transparenz und Verlässlichkeit in den Berufungs- und Bleibeverhandlungen gelegt. Stellungnahmen der begutachteten Universität flossen in die Bewertung ebenfalls ein. Hinzu kamen Interviews mit an die TU Kaiserslautern berufenen Professoren zu ihren Erfahrungen im Berufungsverfahren sowie das Erfahrungswissen der DHV-Justitiare.
Neben der TU Kaiserslautern haben bislang die Universität zu Köln und die RWTH Aachen das Re-Audit-Verfahren für das DHV-Gütesiegel für faire und transparente Berufungsverhandlungen erfolgreich durchlaufen. Weitere Träger des DHV-Gütesiegels sind die FernUniversität in Hagen, die Universität Duisburg-Essen, die Universität Bremen, die Universität Siegen, die Universität der Bundeswehr München, die Universität Hannover und die Universität Hohenheim.