Heidelberg – Informationen und Neuigkeiten aus der Stadt und den Stadt-/Ortsteilen.
Stadtspitze kündigt Austausch mit Gemeinderat zu Einsparpotenzialen und Einnahmesteigerungen an
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Doppelhaushalt der Stadt Heidelberg für die Jahre 2017/2018 genehmigt. Der neue Doppelhaushalt sieht für den Ergebnishaushalt – die laufenden Leistungen der Verwaltung – für 2017 Aufwendungen in Höhe von 599 Millionen Euro und für 2018 in Höhe von 619 Millionen Euro vor. Die Einnahmen sind mit 593 Millionen Euro im Jahr 2017 und 611 Millionen Euro im Jahr 2018 angesetzt. Die geplanten Investitionen betragen über beide Jahre hinweg 157 Millionen Euro. Hinzu kommen im Finanzhaushalt noch Tilgungsleistungen von 12,6 Millionen Euro. Die voraussichtliche Nettoneuverschuldung beläuft sich auf 62,9 Millionen Euro.
Die Genehmigung des Regierungspräsidiums ist mit Auflagen verbunden. Neue Kredite dürfen ausschließlich für bereits veranschlagte Investitionen aufgenommen werden. Sollten Projekte günstiger als geplant realisiert werden können oder sich zeitlich verschieben, dürfen die eingesparten Mittel nicht für neue, andere Projekte eingesetzt werden. Stattdessen sollen sie zusammen mit möglichen Mehreinnahmen genutzt werden, um insgesamt weniger Kredite aufzunehmen. Eine weitere Auflage betrifft die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Bahnstadt. Hier wird aktuell ein Betrag von 22,7 Millionen Euro erwartet, der sich nicht aus der Maßnahme heraus selbst finanziert. Die Stadt soll spätestens mit dem nächsten Doppelhaushalt ein Konzept vorlegen, wie diese Summe in den kommenden Jahren bis zum Abschluss der Maßnahme reduziert werden kann.
„Wir freuen uns, dass das Regierungspräsidium den Doppelhaushalt genehmigt hat. Die Auflagen und Hinweise zur Finanzplanung nehmen wir natürlich sehr ernst“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner. Die Stadtverwaltung werde nun mit dem Gemeinderat geeignete und nachhaltige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung abstimmen. Das Investitionsprogramm soll aber nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden. „Es ist richtig, dass wir weiterhin investieren – in unsere Schulen und Kitas, in Straßen und in komplett neue Stadtquartiere wie die Bahnstadt und die Konversionsflächen. Wir müssen unsere Infrastruktur pflegen und können nicht mitten in unserer Stadt große Areale leer stehen lassen. Wir sind eine wachsende Stadt mit einem hohen Bedarf an weiteren Wohn- und Wirtschaftsflächen. Die Investitionen sind gut angelegtes Geld. Sie zahlen sich aus in Form von Lebensqualität und steigenden Steuereinnahmen“, so Würzner. Die Stadt erhalte beispielsweise für jeden neuen Einwohner mehr Schlüsselzuweisungen vom Land.
In den kommenden Monaten werden sich Stadtspitze und Gemeinderat über die Haushaltssituation weiter austauschen. „Wir werden erörtern, wo es Einsparpotenziale gibt oder wo man beim Niveau der Umsetzung Abstriche machen muss. Auch mögliche Einnahmeerhöhungen auf unserer Seite müssen wir offen diskutieren“, sagt Finanzbürgermeister Hans-Jürgen Heiß.
Neues Konferenzzentrum: Bürgervertreter für die Jury des Architektenwettbewerbs gesucht
Bewerbung bis 20. März 2017 mit Formular / Erste Termine festgelegt
Am Czernyring in der Bahnstadt soll das neue Konferenzzentrum Austragungsort von internationalen Kongressen und Tagungen in der Wissenschaftsstadt Heidelberg werden. In einem nächsten Schritt werden weltweit Architekturbüros aufgerufen, ihre Entwürfe in einem Wettbewerb abzugeben. Die Stadt Heidelberg sucht drei Bürgerinnen und Bürger, die sich als sachverständige, nicht-stimmberechtigte Berater des Preisgerichts an dem Wettbewerbsverfahren beteiligen möchten. Die Aufgabe für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht darin, ihren Sachverstand und ihre Kenntnisse einzubringen. Noch bis einschließlich Montag, 20. März 2017, können sich Interessierte bewerben.
Nun stehen die ersten Termine für Veranstaltungen im Rahmen des Architektenwettbewerbes fest. Bewerberinnen und Bewerber sollten an diesen Veranstaltungen teilnehmen können:
- Vorbesprechung des Preisgerichts: Beratung der formalen und inhaltlichen Vorgaben der Auslobung (Donnerstag, 4. Mai 2017)
- Öffentliches Rückfragekolloquium: Architekturbüros erhalten Antworten auf Fragen zur Auslobung; für Bürgerinnen und Bürger besteht in diesem Rahmen die Möglichkeit, mit den Büros ins Gespräch zu kommen (Anfang Juni 2017/Kalenderwoche 23, Tagesveranstaltung werktags)
- Sitzung des Preisgerichts: Bewertung der eingegangenen Entwürfe und Prämierung durch die Jury unter Unterstützung der sachverständigen Berater (Mittwoch, 11. Oktober 2017)
Los entscheidet bei mehr als drei Bewerberinnen und Bewerbern
Die Bürgervertreterinnen und -vertreter in der Jury sollten ausreichend Zeit und Motivation für den Planungsprozess mitbringen und bereit sein, aktiv bei der Durchführung des Wettbewerbs mitzuwirken. Vorgesehen sind ein Bürgervertreter aus der Bahnstadt und zwei aus anderen Stadtteilen. Gehen mehr als drei Bewerbungen ein, entscheidet das Los. Daneben werden der Wettbewerbsjury noch ein Mitglied des Koordinationsbeirats Neues Konferenzzentrum und ein Vertreter des Stadtteilvereins Bahnstadt als sachverständige Berater aus der Bürgerschaft angehören. Die Jury besteht zudem aus stimmberechtigten Preisrichtern, die die Arbeiten nach vorgegebenen Beurteilungskriterien bewerten.
Wer im Preisgericht zum Architektenwettbewerb zum neuen Konferenzzentrum mitwirken möchte, bewirbt sich bis einschließlich 20. März 2017 mit einem Formblatt, das unter
www.heidelberg.de/konferenzzentrum abgerufen werden kann. Das ausgefüllte Bewerbungsformular geht per Post, E-Mail oder Fax an die Heidelberg Marketing GmbH, Neuenheimer Landstraße 5, 69120 Heidelberg, E-Mail info@heidelberg-marketing.de, Fax 06221 58-40222.
Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügelhaltungen in Heidelberg aufgehoben
Im Stadtgebiet Heidelberg ist die Stallpflicht für Geflügel mit Ablauf des Mittwochs, 15. März 2017, aufgehoben. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hatte diese im November 2016 angeordnet. In Heidelberg sind seitdem keine infizierten Vögel gefunden worden. Bereits im Januar 2017 war die Stallpflicht in Heidelberg gelockert und auf Geflügelhaltungen reduziert worden, die in einer Zone von 500 Metern zum Neckar liegen.
Bürgerinnen und Bürger sollten dennoch weiterhin den Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen meiden. Dies gilt besonders für verendete Tiere. Für bestimmte Regionen am Rhein, Bodensee und einigen anderen Seen, an denen sich während des Vogelzugs viele Wildvögel aufhalten oder Zwischenstation machen, gilt weiterhin die Stallpflicht für Geflügel. Infektionen des Menschen mit dem Vogelgrippevirus H5N8 wurden bislang weltweit nicht nachgewiesen.
Geh- und Radwegbrücke Gneisenaustraße: Pläne liegen aus
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat auf Antrag der Stadt Heidelberg das Verfahren zur Planfeststellung für den Neubau der Geh- und Radwegbrücke Gneisenaustraße eingeleitet. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 27. März bis einschließlich 26. April 2017 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg, Prinz Carl, Erdgeschoss, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Das Technische Bürgeramt ist montags und freitags von 8 bis 12 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr geöffnet. Einwendungen gegen den Plan können bis spätestens 10. Mai 2017 schriftlich oder zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg oder im Regierungspräsidium Karlsruhe, Dienstgebäude Am Rondellplatz (Referat 24), Karl-Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe erhoben werden.