Kreis Südliche Weinstraße: Die Polizei-News

Kreis Südliche Weinstraße – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

 Verkehrsunfall mit Flucht

Klingenmünster, Weinstraße 15.03.2017, 19:00 Uhr – 16.03.2017, 07:00 Uhr – Der Geschädigte parkte seinen silbernen PKW, VW Polo, am Abend des 15.03.2017 in der Weinstraße am Ortseingang Klingenmünster von Bad Bergzabern kommend. Als er am Morgen des 16.03.2017 zu seinem Fahrzeug kam, stellte er fest, dass sein linker Außenspiegel beschädigt war. Der Verursacher setzte jedoch seine Fahrt fort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich an die Polizeiinspektion Bad Bergzabern unter der Telefonnummer 06343/9334-0 oder per E-Mail unter pibadbergzabern@polizei.rlp.de zu wenden.

Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht durch Überholer

Steinfeld, L545 16.03.2017, 15:25 Uhr – Die 45-jährige Geschädigte aus dem Kreis SÜW befuhr mit ihrem PKW Hyundai I30 die L 545 aus Steinfeld kommend in Richtung Bad Bergzabern. Kurz vor einer Rechtskurve wurde sie von einem schwarzen Mercedes Benz, vermutlich Limousine, überholt. Die Geschädigte fuhr nach rechts in den Grünstreifen, da Gegenverkehr kam und sie dem schwarzen Mercedes-Fahrer das Wiedereinscheren ermöglichen wollte. An ihrem PKW entstand dadurch ein Schaden in Höhe von etwa 3500 Euro. Verletzt wurde hierbei niemand. Der Mercedes-Fahrer flüchtete von der Unfallstelle, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich an die Polizeiinspektion Bad Bergzabern unter der Telefonnummer 06343/9334-0 oder per E-Mail unter pibadbergzabern@polizei.rlp.de zu wenden.

Ohne Führerschein betrunken unterwegs – Altdorf

Mit satten 3,1 Promille fuhr am 16.03.2017 gegen 14:30 Uhr eine 56-jährige Dame mit ihrem Mercedes von Altdorf in Richtung Duttweiler.

Die Fahrzeugführerin, welche zudem nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis war, konnte schließlich durch eine Polizeistreife gestoppt und zur Blutprobe gebeten werden.

Die Fahrerin wird nunmehr wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis beanzeigt.