Ingelheim – Die Verunreinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen durch Hundekot ist ein bekanntes Problem und mehr als ein Ärgernis.
Das ist auch verständlich, denn öffentliche Anlagen sind keine Hundetoilette, dies gilt insbesondere für Kinderspielplätze. Wer liebt es schon, dort oder auf dem Bürgersteig in Hundekot zu treten oder anderweitig in Kontakt zu kommen.
Natürlich gibt es Hundehalter, die sich korrekt verhalten und die eventuellen Hinterlassenschaften beseitigen. Solches beispielhafte Verhalten ist leider nicht so häufig. Immer wieder beschweren sich Bürger bei der Stadtverwaltung über diese „Tretminen“.
Dabei sind Hundehalter, die sich nicht um die Beseitigung der Haufen kümmern nicht nur rücksichtslos, sondern sie begehen gemäß des Bußgeldkataloges „Abfallentsorgung“ wegen der „Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien, z. B. Hundekot“ auch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße zwischen 10 und 55 Euro geahndet werden kann. Bürger können selbstverständlich Verstöße den Mitarbeitern des Ordnungsamts mitteilen (Tel. 782-255), so dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden kann, wenn der Hundehalter genannt werden kann.
Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung und des Bauhofs appellieren daher an alle Hundehalter: Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Im Stadtgebiet sind über 70 „Dog-Stationen“ aufgestellt. Die Hundehalter können diese Hundekotbeutelspender benutzen und die Hinterlassenschaften in den dafür bereitgestellten Hundekotmülleimern einwerfen.
Oder Sie nehmen die kleine Plastiktüte direkt von zu Hause mit und sind somit noch flexibler. Die Tüte wird über die Hand gezogen und der Kothaufen ergriffen. Diese wird umgedreht über die Hand wieder ausgezogen, dabei verschwindet der Haufen im Inneren der Tüte. Der volle Beutel kann am nächsten Mülleimer ordnungsgemäß entsorgt werden. Ihre Mitmenschen danken es Ihnen.