Kaiserslautern – Die Stadt Kaiserslautern erhält aus dem Unterstützungsfonds zum 1. März 2017 einen Zuschuss von insgesamt 347.813 Euro zur Wahrnehmung von inklusiv-sozialintegrativen Aufgaben.
„Damit wird ein Teil der Schulsozialarbeit an den Kaiserslauterer Schulen finanziert“,
berichtet der Schul- und Jugenddezernent Joachim Färber. Der Unterstützungsfonds ist im Schulgesetz (§ 109 b SchulG) des Landes Rheinland-Pfalz verankert und geht auf eine Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden im November 2014 zurück. Er stellt allen rheinland-pfälzischen Kommunen jährlich insgesamt 10 Millionen Euro zur Wahrnehmung von inklusiv-sozialintegrativen Aufgaben im Schulbereich zur Verfügung. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Gesamtschülerzahl sowie nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler in Schwerpunktschulen in der jeweiligen Gebietskörperschaft.
„Diese Mittel reichen allerdings bei weitem nicht aus, um den sozialintegrativen Bereich vollumfänglich abzudecken“,
berichtete der Schul- und Jugenddezernent und informierte, dass hier zusätzliche Haushaltsmittel der Kommunen notwendig seien.
„Schulsozialarbeit hat sich als Handlungsfeld an den Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Schule und Elternhaus in den letzten Jahren etabliert und genießt unsere uneingeschränkte Anerkennung und Wertschätzung“,
so Färber. Die Finanzmittel aus dem Unterstützungsfonds des Landes dienen grundsätzlich zur Gegenfinanzierung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeiterstellen. Im vergangenen Jahr seien die Gelder insbesondere den sechs Grundschulen Geschwister-Scholl, Luitpold, Betzenberg, Kotten, Schiller und Fischerrück sowie der Kurpfalz Realschule plus zu Gute gekommen.
„Die Bedeutung der Methoden und Kompetenzen, mit denen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter vor Ort die Kinder und Jugendlichen unterstützen, kann entscheidend sein, für deren weitere Lebensplanung“,
betonte Färber die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit. Die Mittelverwendung für die Schulsozialarbeit stellt auch eine Maßnahme für Integration und Inklusion dar. Deswegen sei er sehr froh, dass durch den Unterstützungsfonds des Landes Mittel zur Weiterführung der Schulsozialarbeit verwendet werden können.