Kreis Mainz-Bingen – Die Stallpflicht für alle Geflügelbestände im gesamten Kreis Mainz-Bingen und im Stadtgebiet Mainz wird ab sofort aufgehoben.
Das Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln ist auch in Rheinland-Pfalz so wie in den südlichen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg rückläufig. Die letzten gemeldeten Fälle in Rheinland-Pfalz datieren vom 2. März 2017.
„Ganz sicher können wir nie sein, aber das Risiko eines Eintrages der Geflügelpest in die Haustierbestände sinkt mit der Anzahl der gemeldeten Fälle bei Wildvögeln. Daher halten wir eine Aufhebung der Stallpflicht für gerechtfertigt“,
erklärt Dr. Markus Wacker Leiter des Veterinäramts der Kreisverwaltung.
Mehrere Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg haben die Stallpflicht ebenfalls gelockert.
Auf der Homepage der Kreisverwaltung www.mainz-bingen.de gibt es unter dem Schlagwort „Veterinärwesen“ und dann „Tierseuchen“ weitere Informationen. Fragen von Geflügelhaltern beantwortet das Veterinäramt telefonisch unter 06131/69333-0 oder per E-Mail unter abt41@mainz-bingen.de.