Stuttgart – Die Landesregierung hat mit dem BBW – Beamtenbund Tarifunion und dem Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. eine Vereinbarung zur Übertragung der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes in den Jahren 2017 und 2018 auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger geschlossen.
Die Vereinbarung sieht im Wesentlichen vor:
- Das Tarifergebnis von 2 Prozent im Jahr 2017 und 2,35 Prozent in 2018 wird in voller Höhe übertragen. Dabei erhalten Beamtinnen und Beamte mit einer Besoldung von unter 3.750 Euro mindestens 75 Euro monatlich mehr. Zusätzlich gibt es in 2018 einen strukturellen BW-Bonus von 0,325 Prozent, der die im Tarifbereich neu geschaffene Entgeltstufe abbildet.
- Es gibt in beiden Jahren nach den Besoldungsgruppen gestaffelte zeitliche Verschiebungen von 2 Monaten bis zur Besoldungsgruppe A 9, 4 Monaten für A 10 und A 11 sowie 5 Monaten ab der Besoldungsgruppe A 12.
- Die abgesenkte Eingangsbesoldung soll zum 1. Januar 2018 wieder vollständig angehoben werden. Sie gilt damit auch für die Beamtinnen und Beamten, die bereits im Landesdienst stehen.
Öffentlichen Dienst attraktiv und zukunftsfähig halten
„Unser Ziel ist es, den öffentlichen Dienst attraktiv und zukunftsfähig zu halten. Das ist uns nach guten und fairen Verhandlungen gelungen. Herausgekommen ist ein ausgewogenes Ergebnis, mit dem alle sehr gut leben können. Der BW-Bonus ist dabei ein sehr gutes Instrument im Wettbewerb um Fachkräfte mit dem Bund und anderen Ländern“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Eine solche strukturelle Zusatzleistung in dieser Höhe wie den BW-Bonus gebe es bislang in keinem anderen Bundesland. „Ich möchte dem Beamtenbund, dem Verein der Richter und Staatsanwälte und dem Deutschen Gewerkschaftsbund meinen Dank für die konstruktive und offene Gesprächsatmosphäre aussprechen. Ich bin überzeugt, dass wir mit der Einigung auch eine gute Grundlage für weitere Gespräche gelegt haben“, so Kretschmann.
Für den Landeshaushalt bedeutet das Ergebnis zusätzliche Ausgaben von insgesamt knapp 900 Millionen Euro – ohne Verschiebung, aber auch ohne BW-Bonus und die Anhebung der Eingangsbesoldung, wären es 1,1 Milliarden Euro gewesen. „Diese Vereinbarung bekommen wir im Haushalt umgesetzt. Ich freue mich über ein faires Paket nach guten Gesprächen. Dieses positive Signal an den öffentlichen Dienst und vor allem an den Nachwuchs hilft uns im Wettbewerb um die besten Köpfe. Mir war es wichtig, ein deutliches Zeichen zu setzen, das über eine Einmalzahlung hinausgeht. Der BW-Bonus ist strukturell und damit langfristig gesehen für die Beamtinnen und Beamten im Land ein echter Vorteil“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann.
Wettbewerb um die besten Köpfe
Staatssekretär Martin Jäger, der für das Innenministerium am Verhandlungstisch saß, sieht in der Vereinbarung ein wichtiges Signal an die Beamtinnen und Beamte: „Im Wettbewerb um die besten Köpfe muss das Land attraktiv sein. Wir brauchen qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier war es ganz wichtig, dass wir die Absenkung der Eingangsbesoldung zurückgenommen haben. Damit stellen wir die richtigen Weichen für die Zukunft. Wir senden auch ein wichtiges Signal: Für einen modernen, wettbewerbsfähigen Staatsdienst und eine leistungsfähige Polizei“, so Jäger.
Beamtenbund-Chef Volker Stich und Matthias Grewe, Vorsitzender des Vereins der Richter und Staatsanwälte, sprechen von einem tragfähigen Kompromiss. Die Beschlussgremien beider Organisationen hätten am gestrigen Donnerstag nach eingehender Beratung der Einigung mit dem Land ihre Zustimmung erteilt. Es sei zwar zu bedauern, dass die Übernahme des Tarifergebnisses in den Jahren 2017 und 2018 erneut zeitlich verzögert erfolge. Dennoch setze die Landesregierung mit der Besoldungsanpassung 2017/2018 ein Zeichen zum Attraktivitätserhalt der Beamtenbesoldung. Beamtenbund und Richterbund hätten zwar die „zeit- und wirkungsgleiche“ Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landes- und Kommunalbeamten und Versorgungsempfänger gefordert, sagte Stich, betonte aber zugleich, dass man diesem Ziel mit der vorliegenden Einigung nahe gekommen sei. Immerhin werde das Tarifergebnis sowohl linear wie auch in seiner sozialen Komponente „eins-zu-eins“ auf die Beamten übertragen.
BW-Bonus als strukturelle Zusatzleistung
Als besonderen Erfolg ihrer Organisationen bezeichneten Stich und Grewe den BW-Bonus in Höhe von 0,325 Prozent, den ab 2018 alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und die Versorgungsempfänger erhalten. Vor diesem Hintergrund sei es zu vertreten, dass Baden-Württemberg die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger zeitlich gestaffelt verschiebe.
Losgelöst von der Besoldungsanpassung werten Richterbund und Beamtenbund die Rücknahme der abgesenkten Eingangsbesoldung zum 1. Januar 2018 als Erfolg ihres gemeinsamen Engagements. Angesichts des sich verschärfenden Bewerbermangels verbiete es sich, jungen Kolleginnen und Kollegen Einkommensverluste um jährlich ein Monatsgehalt zuzumuten, kommentieren Stich und Grewe die Entscheidung der Landesregierung.
Auswirkungen auf den Landeshaushalt
Die Vereinbarung mit allen Bestandteilen kostet zusammengenommen in den Jahren 2017 und 2018 897,6 Millionen Euro (2017: 218,3 Millionen Euro; 2018: 679,3 Millionen Euro). Das sind 306 Millionen Euro mehr als im Haushalt 2017 und der mittelfristigen Finanzplanung für 2018 vorgesehen. Im Vergleich zu einer reinen inhalts- und zeitgleichen Übertragung (1,08 Milliarden Euro Mehrkosten) wird der Landeshaushalt mit der kompletten Vereinbarung in den beiden Jahren um 181,5 Millionen Euro entlastet.
Die Erhöhung der Eingangsbesoldung macht 58 Millionen Euro pro Jahr aus.
Der BW-Bonus schlägt sich mit voller Wirkung mit gut 50 Millionen Euro pro Jahr im Haushalt nieder.
Das Land hat knapp 184.000 Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. 127.000 Personen sind Versorgungsempfänger (Stand jeweils 31. Dezember 2016). Die Personalkosten des Landes liegen aktuell bei mehr als 17 Milliarden Euro.
Wie in der Vergangenheit auch, werden entsprechend der bestehenden gesetzlichen Vorgaben im Jahr 2017 0,2 Prozent der Versorgungsrücklage zugeführt.
Das Finanzministerium plant die Vereinbarung per Abschlagszahlung zügig umzusetzen.