Pirmasens: Die Kämmerinnen und Kämmerer der im Bündnis „Für die Würde unserer Städte“ zusammengeschlossenen Kommunen fordern den Bund und ihre jeweiligen Bundesländer dazu auf, jetzt die Entschuldung der meistverschuldeten Städte in Deutschland in Angriff zu nehmen und sie erheblich stärker im Sozialbereich zu unterstützen.
Insbesondere in den vom Strukturwandel betroffenen Städten des Bündnisses haben sich in den letzten Jahrzehnten – mit steigender Tendenz – Kassenkreditschulden in Milliardenhöhe aufgebaut. Diese Kreditaufnahme wurde fast ausschließlich dadurch verursacht, dass den Kommunen von Bund und den Ländern gesetzlich Aufgaben im Sozialbereich übertragen wurden, die vor allem vom Strukturwandel betroffene Kommunen aus eigener Kraft nicht bewältigen konnten. Die wegbrechenden Steuereinnahmen wurden bei überdurchschnittlich steigenden Sozialausgaben nicht angemessen mitfinanziert beziehungsweise setzte eine stärkere Mitfinanzierung viel zu spät ein. Da es sich dabei um Pflichtaufgaben handelt, die jeweils einen Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Umsetzung oder Leistung gegenüber den Kommunen begründeten, blieb diesen Städten nichts anderes übrig, als Kredite aufzunehmen, um diesen Auftrag erfüllen zu können. Allein im Bereich der Bündnisstädte haben sich so Schulden in immenser Höhe angehäuft, die auch in hundert und mehr Jahren nicht getilgt werden können.
Die Verschuldung von Städten konzentriert sich hauptsächlich auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. So gehören zu den fünf meistverschuldetsten Städten Deutschlands allein vier aus Rheinland-Pfalz. Die Städte ächzen unter dieser Schuldenlast, die sich beständig erhöht, weil immer wieder neue Sozialaufgaben ohne ausreichende Gegenfinanzierung von Bund und Land auf sie übertragen werden.
Diese Schuldenlast ist bereits jetzt erdrückend, obwohl in einer längeren Phase guter Konjunktur die Steuereinnahmen bei Bund, Ländern und Kommunen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind und andererseits historisch niedrige Zinsbedingungen bestehen. Insbesondere die stabil hohen Steuereinnahmen in Bund und Ländern und das derzeit historisch niedrige Zinsniveau bieten für Bund und Länder eine historisch einmalige Chance, bei den am stärksten betroffenen, oftmals im grundlegenden Strukturwandel befindlichen Städten jetzt einen Schuldenschnitt einzuleiten. Wird diese Chance jetzt nicht entschlossen ergriffen, wird ein in jedem Fall notwendiger unabdingbarer Schuldenschnitt bei steigenden Zinsen und zurückgehender Konjunktur für alle Beteiligten um ein vielfaches teurer als derzeit.
Deshalb: Wenn nicht jetzt – wann dann?
- Neben einer Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen den Bundesländern und ihren Kommunen, die eine an den Landesverfassungen und dem Grundgesetz orientierte aufgabenangemessene Finanzierung kommunaler Aufgaben und insbesondere der Pflichtaufgaben ermöglicht und der bedarfsorientierten Zuweisung von für die Kommunen zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes, ist eine Entschuldung der hochverschuldeten Städte eine Grundvoraussetzung für die vom Grundgesetz geforderte und von den Landesverfassungen bekräftigte Sicherstellung der annähernden Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Teilen Deutschlands.
- Die Nachhaltigkeit des Schuldenabbaus wird nur gelingen, wenn die laufenden Haushalte dauerhaft ausgeglichen werden können – und somit keine neuen Schulden aufgenommen werden. Hier ist die konsequente Fortsetzung der Kostenentlastungen durch den Bund, der die zentralen Sozialaufgaben gesetzlich prägt, unverzichtbar.
Die in Pirmasens versammelten Kämmerinnen und Kämmerer des in acht Bundesländern aktiven parteiübergreifenden Aktionsbündnisses von 69 Mitgliedskommunen mit mehr als neun Millionen Einwohnern fordern Hilfe zur Selbsthilfe in der Überzeugung, dass die Nachhaltigkeit des Schuldenabbaus nur gelingt, wenn die laufenden Haushalte dauerhaft ausgeglichen werden können und somit keine neuen Schulden aufgenommen werden. Hier ist die konsequente Fortsetzung der Kostenentlastungen durch den Bund, der die zentralen Sozialaufgaben gesetzlich prägt, unverzichtbar. Um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sicher zu stellen, sind die weitere Entlastung bei den Kosten der Unterkunft sowie die Einführung eines nach sozialen Belastungskriterien zu verteilenden zusätzlichen Anteils am gemeindlichen Umsatzsteueranteil notwendig.