Haßloch: Gefährliche Körperverletzung und Raub – Nachtrag zur Tat vom 06.03.2017

Haßloch (ots) – Der Tatverdacht gegen den am 06.03.2017 vorläufig festgenommenen 19-Jährigen konnte im Laufe der Ermittlungen entkräftet werden, er kommt für eine Täterschaft nicht in Betracht.

Am Freitag, 17.03.2017, stellten Beamte der Polizeiinspektion in Haßloch einen Mann fest, auf den die Täterbeschreibung von dem Vorfall am 06.03.2017 zutraf. Bei den Ermittlungen machte der 26-jährige Mann Angaben, die auf seine Tatbeteiligung und ein Handeln mit Tötungsvorsatz schließen lassen.

Die Ermittlungen zu den näheren Umständen dauern gegenwärtig an. Aus gesundheitlichen Gründen musste der Festgenommene am Freitag in ein Krankenhaus gebracht und durch die Polizei bewacht werden. Dort griff er am Samstagmorgen (18.03.2017) einen zur Bewachung beauftragten 37-jährigen Polizeibeamten an und verletzte diesen am Kopf so stark, dass eine ärztliche Behandlung erforderlich war.

Der Beschuldigte wurde am 18.03.2017 dem Haftrichter beim Amtsgericht Frankenthal vorgeführt. Dieser erließ gegen den Beschuldigten einen Unterbringungsbefehl gemäß § 126a StPO wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit einem weiteren Vergehen der gefährlichen Körperverletzung. Der Haftrichter ging hierbei davon aus, dass der Beschuldigte die vorliegenden Taten im Zustand zumindest verminderter Schuldfähigkeit begangen hat. Der Beschuldigte wurde in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert.

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