Bonn – Der 26. März bildet mit der Landtagswahl im Saarland den Auftakt zum Superwahljahr 2017. In den nächsten Wochen werden zudem rund 2,3 Millionen Wahlberechtigte in Schleswig-Holstein und 13,1 Millionen in Nordrhein-Westfalen ihre Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl am 7. bzw. 14. Mai erhalten, bevor schließlich am 24. September die größte Wahl in Deutschland stattfindet: die Bundestagswahl. Der Deutschen Post kommt hier eine besondere Bedeutung zu, denn rund ein Viertel der Wähler sind Briefwähler (Bundestagswahl 2013: 24,3% Briefwähler bei 61,9 Mio. Wahlberechtigten).
Jürgen Gerdes, Konzernvorstand Post – eCommerce – Parcel von Deutsche Post DHL Group, ist sich der Verantwortung seines Unternehmens bewusst: „Wahlen bilden den Kern der Demokratie, und natürlich erwarten die Wählerinnen und Wähler auch bei der Briefwahl, dass diese nach höchsten Qualitäts- und Datenschutzstandards abläuft. Ich kann versichern, dass die Wahlunterlagen und –briefe bei der Deutschen Post in den besten Händen sind. Für meine gesamte Organisation hat dieses Thema höchste Priorität, und wir sind uns sehr bewusst und stolz darauf, dass wir hiermit im demokratischen Prozess eine wichtige Rolle spielen.“
Neben den drei Landtagswahlen und der Bundestagswahl findet in diesem Jahr auch noch die Sozialwahl statt. Was die wenigsten wissen: Diese ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl mit über 51 Millionen Wahlberechtigten die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre statt und ist eine reine Briefwahl. Die Stimmabgabe ist ausschließlich per Brief möglich und für den Wähler in Deutschland portofrei – die 110.000 Briefkästen der Deutschen Post und die vielen Filialen und Paketshops sind gewissermaßen die Wahlurnen. Versicherte erhalten die Wahlunterlagen mit dem roten Brief ab dem 25. April bequem nach Hause zugestellt.
Auch bei den politischen Wahlen kommt der Briefwahl eine immer größere Bedeutung zu. Musste man früher wichtige Gründe nennen, wenn man an der Urnenwahl nicht teilnahm, so hat der Gesetzgeber diese Begründungspflicht 2008 abgeschafft. Dies und die Bequemlichkeit der Briefwahl, aber auch die Tatsache, dass immer mehr Menschen sonntags arbeiten, gelten als die wesentlichen Gründe dafür, dass der Anteil der Briefwähler auf zuletzt 24,3% bei der Bundestagswahl 2013 anstieg. Zum Vergleich: In den 60er-Jahren lag der Anteil der Briefwähler nur bei etwa 7%.
Und so einfach funktioniert die Briefwahl: Drei bis vier Wochen vor einer Wahl erhalten die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen. Auf dieser kann die Briefwählerin / der Briefwähler ganz einfach durch Ankreuzen die Übersendung der Briefwahlunterlagen beantragen (der Antrag kann aber auch in anderer Form schriftlich oder mündlich gegenüber der Gemeindebehörde gestellt werden). Sie/er erhält daraufhin die Briefwahlunterlagen, bestehend aus dem Wahlschein, einem amtlichen Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises, einem amtlichen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen – roten – Wahlbriefumschlag und einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl, auf dem alles verzeichnet und durch anschauliche Bilder näher erläutert ist, was zu tun ist. Den roten Wahlbrief abschließend in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen, fertig ist die Briefwahl.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr dem Wahlamt vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Er sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden, im Ausland hingegen schon. Aufgrund längerer Laufzeiten im Ausland empfiehlt sich hier ein Versand der Wahlbriefe mit Luftpost (d.h. mit Luftpostaufkleber Priority/Prioritaire).
Mit der steigenden Zahl der Briefwähler steigt auch die Zahl der Wahlscheinanträge, Wahlunterlagen und Wahlbriefe. Hier steht die Deutsche Post den Gemeinden und Kommunen bei der Abwicklung der entsprechenden Prozesse zur Seite. Sie bietet nicht nur den Transport und die Zustellung der Wahlunterlagen und der Wahlbriefe an (und je nach Praxis in den Kommunen auch der Wahlbenachrichtigungen), sondern berät auch zu Fragen hinsichtlich der Gestaltung und Freimachung von Wahlbriefen, die laut Bundeswahlordnung für die Wähler kostenlos eingeliefert werden können. Auch der Druck der Wahlbenachrichtigungen, ein elektronischer Abgleich mit Wählerverzeichnissen und der portooptimierte Versand von individuellen Briefwahlunterlagen gehören zum „Wahl-Portfolio“ der Deutschen Post.
Weitere Informationen unter: www.deutschepost.de/wahlen (für Kommunen) und www.deutschepost.de/briefwahl (für Privatkunden)