Kaiserslautern: 2,5 Jahre Gefängnis wegen Schwarzarbeit

Verurteilt

Kaiserslautern – Ein 53-jähriger südosteuropäischer Arbeitgeber aus dem Raum Kaiserslautern wurde wegen Steuerhinterziehung und Sozialleistungsbetrug vom Amtsgericht Kaiserslautern zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der gelernte Handwerker beschäftigte seine Landsleute „schwarz“, indem er Löhne bar auszahlte und Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung) nicht an die zuständigen Stellen weiterleitete. Darüber hinaus bezahlte er weniger als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Deshalb ermittelte der Zoll in Kaiserslautern gegen den Südosteuropäer.

Außerdem gab der Unternehmer pflichtwidrig keine Umsatzsteuererklärungen ab und entrichtete keine Lohnsteuer. Weil die Buchhaltung nicht vollständig war, wurden die Umsätze im laufenden Strafverfahren ermittelt. Dabei legte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Kaiserslautern die Gewerbeeinnahmen, die Aussagen der betroffenen Arbeitnehmer und Auftraggeber sowie die Auswertung der Unterlagen der Durchsuchungen zugrunde. Insgesamt wurde ein Steuerschaden bzw. eine Beitragsvorenthaltung in Höhe von rund 80.000 Euro abgeurteilt.

Aber der Südosteuropäer fiel nicht zum ersten Mal auf: Bereits 2015 erfolgte eine Verurteilung wegen des „Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt“ (§ 266 a Strafgesetzbuch). Trotz einer bundesweiten Gewerbeuntersagung setzte der 53-Jährige seine Machenschaften fort, so dass seine Vorstrafen in das Urteil einbezogen wurden. Das Amtsgericht Kaiserslautern verkündete eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig.