Karlsruhe – Der bestehende Sperrbezirk in Karlsruhe, der am 10. Februar 2017 eingerichtet werden musste, nachdem im Vogelpark Neureut mehrere Schwäne an der Vogelgrippe verendeten, wird mit Wirkung zum 25. März aufgehoben. Nach Mitteilung der städtischen Veterinäre konnte die Entscheidung zur Aufhebung erfolgen, da sie in jüngster Zeit bei sämtlichen Untersuchungen von Vögeln und Geflügel im Vogelpark, zuletzt am 22. März, keinen Virus der Vogelgrippe (Aviäre Influenza vom Typ H5N8) nachweisen konnten. Jedoch besteht weiter bis 20. April Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen im Stadtkreis, die sich innerhalb einer 500-Meter-Zone entlang des Rheinufers befinden.
Die Aufstallungspflicht erfolgt aufgrund einer erneuten Risikobewertung des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut), das weiterhin von einem hohen Risiko der Einschleppung des Erregers in Vogel- und Geflügelhaltung über Wildvögel ausgeht. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde in der Stadtzeitung vom 24. März 2017 veröffentlicht. Danach sind Geflügelmärkte und Geflügelausstellungen innerhalb dieses 500-Meter-Korridors verboten. In allen anderen Gebieten im Stadtkreis können derartige Märkte oder Ausstellungen stattfinden, sind jedoch mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung beim Ordnungs- und Bürgeramt, Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe, schriftlich anzuzeigen. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Veterinärabteilung unter der Telefonnummer 0721/133-7101.