Karlsruhe – Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in Karlsruhe-Neureut mussten im Landkreis Karlsruhe ein Sperrbezirk und Beobachtungsgebiete eingerichtet werden. Bei den durchgeführten Kontrollen aller Tierhaltungen im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet im Landkreis Karlsruhe gab es keine Auffälligkeiten.
Ebenso liegt für den Ausbruchsbetrieb im Bereich der Stadt Karlsruhe ein negatives Untersuchungsergebnis der Abschlussuntersuchung vor. Aus diesem Grund wird der Sperrbezirk auf der Gemarkung Eggenstein zum 25. März 2017 aufgehoben. „Ab Samstag kann somit auch das Geflügel in Eggenstein aus dem Stall gelassen werden“, so Dr. Joachim Thierer, Leiter des Amts für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Die geänderte Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe unter www.landratsamt-karlsruhe.de veröffentlicht.
Die Stallpflicht für Geflügel entlang des Rheinufers auf 500 m Breite bleibt weiterhin bestehen, zunächst mittels Allgemeinverfügung befristet bis zum Ablauf des 20.04.2017. Hiervon sind jedoch nur wenige Tierhaltungen im Landkreis betroffen. Auch die Biosicherheitsmaßnahmen, die vom Bund angeordnet sind, bleiben weiterhin in Kraft und sind im gesamten Landkreis zu beachten. Hierzu zählen beispielsweise Desinfektionsmöglichkeiten vor dem Stall und betriebseigene Schutzkleidung.
Bei Rückfragen steht das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, telefonisch unter 0721/936-83050 zur Verfügung.