Darmstadt – Die von Bürgermeister Rafael Reißer am 24. November 2016 angeordnete Schutzmaßnahme der Stallpflicht im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
„Mit der Aufstallpflicht haben wir im November 2016 schnell auf die sich ausbreitende Vogelgrippe reagiert und den Schutz von Tier und Mensch gleichermaßen sichergestellt. Im Hinblick auf die geringe Fallzahl bei Wildvögeln in Hessen erscheint es nach Ermessen der obersten Fachaufsichtsbehörde nun vertretbar, wenn entsprechend der Empfehlung des Friedrich-Loeffler-Institut nur noch eine risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung in Gebieten mit hoher Geflügeldichte und in der Nähe von Wildvogelrast- und Wildvogelsammelplätzen erfolgt“, erläutert Bürgermeister Rafael Reißer die Aufhebung.
Seit November 2016 mussten auf Grund des Seuchengeschehens in Deutschland von alle privaten und gewerblichen Tierhaltern das Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen (auch Pfauen), Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) im Stall gehalten werden.
Für Fragen steht das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Rheinstraße 67, 64295 Darmstadt, Telefon 06151-785885-0 zur Verfügung.