Germersheim – Die US-Army möchte die Kapazität des bestehenden Gefahrstofflagers im US-Depots Germersheim erheblich erweitern. Bisher lagern dort 70 Tonnen, künftig sollen es ca. 1900 Tonnen sein. Einen entsprechenden Antrag hat die US-Army gestellt. „Dieses macht hellhörig. Die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger nehme ich ernst“, betont Landrat Dr. Fritz Brechtel. Er verweist darauf, dass das Verfahren noch am Anfang steht und nicht abgeschlossen ist.
Aufgrund der beantragten Mengen der zu lagernden Stoffe ist ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Derzeit sind die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt und können von jedem Interessierten zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung, Fachbereich 31, Bauen, Kreisentwicklung noch bis 26. April 2017eingesehehn werden.
„Ich empfehle allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, sich die Unterlagen anzusehen. Wenn es Einwendungen gibt, können diese in einem Erörterungstermin dargelegt werden“, so Brechtel. Vorgesehen ist der 6. Juni 2017, 10 Uhr, in der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, im Sitzungssaal, Raum-Nr. 1.05.
Die Entscheidung, ob für das Vorhaben eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz durchzuführen ist, richtet sich nach einem festen Kriterienkatalog. Aufgrund der Größenordnung des Gefahrstofflagers ist im Gesetz zunächst eine überschlägige Vorprüfung vorgesehen. In dieser wird auf Grundlage von fachbehördlichen Stellungnahmen bewertet, ob das Vorhaben in der beantragten Form erhebliche Umweltauswirkungen haben kann. „Nach Einschätzung der beteiligten Fachbehörden ist dies nicht der Fall, sofern die vom Betreiber vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen umgesetzt werden“, erklärt Fachbereichsleiter Stefan Hesse, „Vor diesem Hintergrund wird zwar keine gesonderte UVP durchgeführt, im Verfahren kann jedoch durchaus eine Prüfung der Umweltbelange erfolgen.“
Parallel zur öffentlichen Auslegung setzen sich die Fachbehörden intensiv mit den Antragsunterlagen und möglichen Auswirkungen auseinander. „Deren Einschätzung ist ebenso wie die im Verfahren vorgebrachten berechtigten Sorgen maßgeblich für die spätere inhaltliche Ausgestaltung der Entscheidung über den Antrag“, sagt Landrat Brechtel.