Landau – Der Wahltermin der Landrätin / des Landrats des Landkreises Südliche Weinstraße wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Aufsichtsbehörde für den 11. Juni 2017 festgesetzt. Eine eventuelle Stichwahl wird am 25. Juni 2017 stattfinden.
Damit hat die Aufsichtsbehörde den zuvor vom Kreistag in seiner Sitzung am 27. März 2017 beschlossenen Wahlterminen entsprochen.
Aufgrund der Versetzung in den Ruhestand nach § 119 Abs. 2 in Verbindung mit § 48 Abs. 3 S. 2 des Landesbeamtengesetztes Rheinland-Pfalz zum 30. September 2017 und dem damit verbundenen Ablauf der Amtszeit von Landrätin Riedmaier ist die Neuwahl einer Landrätin / eines Landrats für den Landkreis Südliche Weinstraße erforderlich geworden.