Lauterecken: Sperrung des Glans für das Befahren mit Booten zwischen Lauterecken und der Kreisgrenze nördlich Odenbach bis Ende Mai

Übersichtskarte (Quelle: SGD Süd)
Übersichtskarte (Quelle: SGD Süd)

Lauterecken – Der Glan wird ab 1. April bis Ende Mai 2017 zwischen Lauterecken und der Kreisgrenze nördlich Odenbach für den Boots- und Kanu-Betrieb komplett gesperrt. Das hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd mittels einer Allgemeinverfügung festgelegt. Die Sperrung dient Schnitt- und Fäll-Arbeiten an 76 stark abbruchgefährdeten Uferbäumen, um eine gefahrlose Nutzung des Glans durch Kanufahrer gewährleisten zu können.

Die SGD Süd hatte 2016 ein Bewirtschaftungskonzept zum uferbegleitenden Baumbestand unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte und Belange des Kanutourismus in Auftrag gegeben. Das Konzept samt Baumgutachten wurde jetzt vorgelegt. Danach weisen von den rund 1 900 untersuchten Bäumen 76 so starke Schäden auf, dass sie jederzeit ohne erkennbare äußere Einwirkungen abbrechen können. Baumkronen oder ganze Bäume drohen in den Glan zu stürzen.

Diese Bäume müssen unmittelbar beseitigt werden, um das Befahren des Glans mit Booten oder Kanus ermöglichen zu können. Damit der Bootsverkehr auf dem Glan möglichst schnell wieder eröffnet werden kann, wird die SGD Süd kurzfristig ein Unternehmen beauftragen, das mit Spezialmaschinen die Kronen der gefährdeten Bäume zurückschneidet oder den Baum weitgehend schonend fällt. Um den artenschutzrechtlichen Belangen Rechnung zu tragen, wird die Maßnahme durch einen qualifizierten Gutachter und die Obere Naturschutzbehörde fachlich eng begleitet. Mit den vorbereitenden Arbeiten wird die SGD Süd innerhalb der nächsten zwei Wochen beginnen.

Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage der SGD Süd (www.sgdsued.rlp.de) und bei der SGD Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in Kaiserslautern und der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken eingesehen werden.

Der Glan wird ab der Einmündung der Lauter bis unterhalb des Wehres in Odernheim seit etlichen Jahren von zahlreichen Kanufahren und gewerblichen Kanuanbietern genutzt. Um diese touristische Nutzung mit naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen, wurde im Dezember 2016 zwischen den Verbandsgemeinden Meisenheim, Lauterecken-Wolfstein und Bad So-bernheim, den drei gewerblichen Kanubetreibern und dem Land Rheinland-Pfalz
– vertreten durch die SGD Süd und die SGD Nord – die Vereinbarung „Gewässerpartnerschaft Wasserwanderweg Glan“ geschlossen.

Die Ufer des Glans sind auf weiten Strecken mit Bäumen bewachsen. Die für natürliche Gewässer übliche extensive Unterhaltung des Gehölzsaums führte dazu, dass sich im Laufe der Zeit ein überalterter Baumbestand mit verschiedenen Schadbildern entwickelt hat, was Anlass für die Beauftragung des Gutachtens war.