Mainz – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.500 Euro belegt.
Zum einen musste das Heimspiel der 05er gegen den FC Augsburg am Freitag, 10. Februar 2017 unterbrochen werden, weil ein Fan während der Partie aufs Feld lief, um ein Selfie mit einem Spieler zu machen. Weiterhin ist unmittelbar vor Beginn sowie während der Bundesligapartie beim SV Darmstadt 98 am Samstag, 11. März im Mainzer Zuschauerblock mehrfach massive Pyrotechnik gezündet worden.
Aufgrund der Tatsache, dass konkrete Täter ermittelt werden konnten, der 1. FSV Mainz 05 sich nach dem Spiel in Darmstadt deutlich von den Vorfällen distanziert und entschuldigt sowie eigene Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Fehlverhalten durch die Mainzer Ultra-Fangruppierung eingeleitet hat, ist die Geldstrafe in ihrer Höhe vom DFB reduziert worden. Sonst wären mindestens 30.000 Euro an Einzelgeldstrafe angefallen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.