Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner jüngsten Sitzung Richtlinien beschlossen, nach denen Vorhaben des Sozialen Wohnungsbaus und des Wohnungsbaus für Haushalte mit mittlerem Einkommen gefördert werden können. Vorausgegangen war der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, dass künftig bei allen neuen Wohnbauprojekten 25 Prozent der Wohnungen im Sinne des Sozialen Wohnungsbaus förderbar sein und zwanzig Prozent für Bezieher mittlerer Einkommen geeignet sein sollen. Gesetzliche Grundlage ist das Hessische Wohnraumfördergesetz.
„Damit haben wir ein verlässliches und rechtssicheres Instrument in der Hand, um gemeinsam mit den Bauherren das Wohnen auch für weniger wohlhabende Menschen zu ermöglichen“, sagt Oberbürgermeister Jochen Partsch. Und Wohnungsdezernentin Barbara Akdeniz ergänzt: „Wir haben zwar gute Erfahrungen in direkten Verhandlungen mit Investoren gemacht, um Sozialen Wohnungsbau zu erreichen. Dennoch war es wichtig, die Finanzierungsbeteiligung der Stadt auf eine transparente Grundlage zu stellen.“
Die städtische Finanzierungsbeteiligung ist als obligatorische Ergänzung der Förderung des Landes Hessen zu verstehen. Daher wird die Förderung von Bauvorhaben durch die Stadt auch mit der Bedingung verbunden, dass eine Landesförderung in Anspruch genommen wird. Nach den Landesrichtlinien darf die Grundmiete im Sozialen Wohnungsbau höchstens 15 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. „Diesen Wert halten wir allerdings gemessen an den Darmstädter Verhältnissen für zu hoch“, erklärt Stadträtin Akdeniz. „Wir wollen deshalb mit unseren Förderungsrichtlinien niedrigere Mieten erzielen.“ Angepeilt wird eine Grundmiete von 6,50 Euro pro Quadratmeter; dieser Wert wird daher in die städtischen Förderrichtlinien ebenfalls als Höchstwert der Einstiegsmiete übernommen.
Die Wohnungsgröße ist ein weiteres wichtiges Kriterium der nun beschlossenen Förderrichtlinien. Um eine möglichst hohe Förderung zu erreichen, bemühen sich Investoren oft, möglichst viele Wohnungen in einem Objekt zu realisieren. Das führt zur verstärkten Schaffung kleiner Wohnungen zu Lasten von Familienwohnungen – eine Tendenz, die aus Darmstädter Sicht nicht erwünscht ist. Deshalb sind die neuen Förderrichtlinien gestaffelt nach Wohnungsgröße: Je größer eine Wohnung ist, umso höher fällt künftig die städtische Förderung aus. Die Förderung wird nicht als Darlehen gewährt, sondern als Zuschuss bezahlt und reicht von höchsten 35.000 Euro bei einer 45 Quadratmeter großen Ein- oder Zweizimmerwohnung bis zu 55.000 Euro bei 96 Quadratmeter großen Fünfzimmerwohnungen. Der Mittelwert liegt bei 43.000 Euro; für barrierefrei errichtete Wohnungen gibt es jeweils einen achtprozentigen Zuschlag.
Bei Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen liegt die Einstiegsmiete um zwanzig Prozent höher als bei Sozialwohnungen, das sind mithin 7,20 bis 7,80 Euro pro Quadratmeter. Die Höhe der Förderung ist wie beim Sozialen Wohnungsbau gestaffelt; pro Wohnungen gibt es Zuschüsse zwischen 20.000 und 35.000 Euro, ebenfalls mit einem Zuschlag für barrierefreie Ausstattung. Nach den Landesrichtlinien unterliegen die geförderten Wohnungen auf die Dauer von zwanzig Jahren Mietpreis- und Belegungsbindungen. Durch die stärkere kommunale Förderung auf der Basis von Zuschüssen kann die Bindungsfrist auf 30 Jahre festgelegt werden. „Mit diesen Richtlinien sichern wir Wohnraum für alle Schichten der Bevölkerung in allen Teilen der Stadt“, sagt Oberbürgermeister Partsch. „Sie sind ein Mittel gegen soziale Ausgrenzung und machen Darmstadt attraktiv auch für Neubürger.“