Bad Kreuznach – Rund 21.000 Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2016 verschickt die Stadtverwaltung in den nächsten Tagen. Sie setzen für jedes Grundstück in Bad Kreuznach die Grundsteuer A (für landwirtschaftliche Grundstücke), die Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke), den Landwirtschaftskammerbeitrag, den Wirtschaftswegebeitrag (für landwirtschaftliche Grundstücke) und die Straßenreinigungsgebühr fest.
Bis auf den Wirtschaftswegebeitrag, der zum Zwecke der Vorausleistung auf 27 €/ha (Vorjahr 24 €/ha) festgesetzt wurde, kommt es zu keinen Änderungen bei den Steuer-, Beitrags- und Gebührensätzen.
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Hundebesitzer keinen Hundesteuerbescheid für das Jahr 2016 erhalten, da die Hundesteuermarke aus dem vorigen Jahr für zwei Jahre, also auch für das Jahr 2016 gilt, und die Zahlungen aufgrund der Hundesteuerbescheide aus dem Jahr 2015 erfolgen müssen.