Bruchsal – Vergangene Woche konnten sich die Umweltbeauftragten und die Bauhöfe der Kommunen des Landkreises Karlsruhe bei der Weiterbildungsveranstaltung des Landschaftserhaltungsverband Landkreis Karlsruhe über die richtige Pflege von Gräben informieren.
Im Landwirtschaftsamt Bruchsal sowie im Gelände hat Uwe Heidenreich vom Büro Rausch & Partner den Teilnehmern die naturschutzfachlichen Hintergründe der Grabenpflege vorgestellt. In welchen Fällen die Kommunen oder der Eigentümer bzw. die Anlieger für die Pflege zuständig sind, erläuterte Michael Reuschenbach vom Landratsamt Karlsruhe. Hier spielt eine Rolle, welche wasserwirtschaftliche Bedeutung ein Graben hat.
Gräben sind in der Regel Gewässer II. Ordnung und die Zuständigkeit liegt bei den Kommunen, wenn die Gräben von wasserwirtschaftlicher Bedeutung sind. Ein Beispiel im Landkreis Karlsruhe ist der Alte Pfinzgraben in Karlsdorf-Neuthard. Der Eigentümer bzw. die Anlieger sind zuständig, wenn ein Graben von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung ist. In allen Fällen gilt bei der Grabenpflege, dass diese mit dem richtigen Augenmaß und zur richtigen Zeit durchgeführt werden soll. Hierbei ist auch auf Brut- und Schonzeiten der Tiere zu achten, die am Graben vorkommen. Die Gehölze entlang der Gräben dürfen nur im Winterhalbjahr gepflegt werden.
Nähere Informationen zum Thema erhalten interessierte Bürger auf der Internetseite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (www.lubw.baden-wuerttemberg.de). Auch die Umweltbeauftragten der Kommunen und Michael Reuschenbach vom Landratsamt Karlsruhe geben gerne Auskunft. (Tel.: 0721/936-87220, Gewaesser@Landratsamt-Karlsruhe.de).