Carlsberg – Der zum Schutze vor der Geflügelpest (Vogelgrippe) eingerichtete Sperrbezirk sowie das Beobachtungsgebiet rund um Carlsberg im Landkreis Bad Dürkheim werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Dies teilt das Veterinäramt der Kreisverwaltung mit.
Anfang März war bei zwei Gänsen eines privaten Hobbytierhalters in Carlsberg der für den Menschen ungefährliche Vogelgrippevirus festgestellt worden. Da das Virus für Geflügel höchst ansteckend ist, wurden die verbleibenden Tiere des betroffenen Geflügelhalters sowie Tiere aus einem Nachbarbestand (insgesamt eine Gans, drei Hühner, vier Enten) tierschutzgerecht getötet und sofort ein Sperrbezirk im Umkreis von mindestens drei Kilometern eingerichtet, in dem unmittelbar Proben von weiterem Geflügel genommen wurden. Außerdem war hier die Stallpflicht einzuhalten, kein Geflügel und keine Geflügelprodukte durften den Bezirk verlassen oder eingeführt werden. Des Weiteren wurde ein Beobachtungsgebiet im Umkreis von mindestens zehn Kilometern eingerichtet mit denselben Bedingungen.
Die Geflügelhaltungen in den betroffenen Gebieten wurden intensiv beprobt. Alle Untersuchungen waren negativ. Lediglich die drei Gänse des zuerst betroffenen Geflügelhalters hatten sich mit dem Virus angesteckt. Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet sind nun mit sofortiger Wirkung aufgehoben.