Frankfurt am Main – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Fällen mit einer Gesamt-Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.
Damit wurde im Wesentlichen der Einsatz eines Laserpointers sanktioniert, mit dem in der Schlussphase des Bundesligaspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am 17. September 2016 ein Bayer-Spieler bei der Ausführung eines Strafstoßes geblendet wurde.