Ludwigshafen – Nach der Explosion im Ludwigshafener Nordhafen am 17. Oktober 2016 waren eine Reihe von Gutachten durch Polizei und Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben worden. Ebenfalls war BASF entsprechend der Störfallverordnung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) aufgefordert worden, das Ereignis von Sachverständigen des TÜV Süd untersuchen zu lassen. Zielsetzung und Umfang dieser sogenannten Störfall-Gutachten waren von der SGD Süd in Abstimmung mit den Sachverständigen festgelegt worden. Jetzt liegen die Ergebnisse wesentlicher Teilgutachten vor.
Im Gutachten zum „Stand der Technik vor dem Störfall“ hatten die Sachverständigen die Sicherheitstechnik und den technischen Zustand der Anlage vor dem Unfall geprüft. Dabei wurden keinerlei Defizite identifiziert, die ursächlich für das Ereignis gewesen wären.
Weitere Teilgutachten zum Kontraktoren- und Notfallmanagement der BASF sind noch in Arbeit. SGD Süd und BASF wurden über Zwischenergebnisse der Sachverständigen regelmäßig informiert. Auch hier wurden bisher keine Versäumnisse oder Mängel auf Seiten von BASF festgestellt, die ursächlich für den Unfallhergang oder dessen Auswirkungen gewesen wären.
„Wie üblich fordern die Überwachungsbehörden nach einem Störfall den Betreiber auf, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, eine Wiederholung eines solchen Ereignisses zu verhindern“, so Werksleiter Dr. Uwe Liebelt. „Dazu liefern die Störfallgutachten wertvolle Hinweise, die wir in unser Konzept zum Wiederaufbau einfließen lassen werden.“
Die organisatorischen und technischen Verbesserungen der BASF setzen insbesondere an drei Punkten an: Das Risiko von Verwechslungen bei Arbeiten an Rohrleitungen soll unter anderem durch eine optimierte Kennzeichnungsmethode weiter gesenkt werden. Bei Schneidearbeiten soll nur noch mit funkenarmen Werkzeugen gearbeitet werden, um eine Entzündung von potenziell austretenden Stoffen zu vermeiden. Das Explosionsrisiko bei einer überirdisch verlegten Rohrfernleitung soll durch mehrere Maßnahmen weiter reduziert werden. Dazu gehört unter anderem eine Isolierung der Pipeline mit einer feuerbeständigen Beschichtung.
Das BASF-Konzept für den Wiederaufbau des Rohrgrabens inklusive der auf Basis der Gutachten vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen soll der SGD Süd in Kürze zur Prüfung vorgelegt werden. Nach Freigabe durch die Behörde kann BASF mit dem Wiederaufbau beginnen.