Karlsruhe (ots) – Rund acht Wochen nachdem gegen einen 22-jährigen Studenten wegen des dringenden Verdachts überfallartiger Angriffe auf Frauen Haftbefehl erlassen worden war, hat sich bei der Vernehmung eines neuen Zeugen eine überraschende Wende ergeben.
Da die aufgrund seiner Angaben durchgeführten kriminalpolizeilichen Ermittlungen nunmehr dazu geführt haben, dass nicht mehr von einem dringenden Tatverdacht gegen den 22-Jährigen auszugehen ist, hat die Staatsanwaltschaft am Montag die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Der zuständige Richter hat daraufhin seine Freilassung angeordnet.
Nach der Anzeigeerstattung durch die 23 Jahre alte Frau hatten die Ermittlungsbehörden Überwachungsfotos aus einer Straßenbahn veröffentlicht. Dies hatte den Verdächtigen zwar dazu veranlasst, sich in Begleitung eines Rechtsanwalts bei der Polizei zu stellen. Doch machte der 22-Jährige von seinem Aussageverweigerungsrecht auch dann noch Gebrauch, als er nach einem Abgleich mit bei der Frau gesicherten DNA-Spuren überführt schien und in Untersuchungshaft kam.
Nach dem jetzigen, durch die Aussage des neuen Zeugen wie auch den Einlassungen der vermeintlich Geschädigten untermauerten Ermittlungsstand, hat die junge Frau den 22-Jährigen am Abend des 21. Januar 2017 aus freien Stücken nach Hause begleitet.
Es besteht der Verdacht, dass sie in der Folge gegenüber den Ermittlungsbehörden falsche Angaben gemacht und den 22-Jährigen zu Unrecht belastet hat. Deshalb wird sie sich nun wegen falscher Verdächtigung und mittelbar begangener Freiheitsberaubung strafrechtlich verantworten müssen.
Bezüglich der vier weiteren nächtlichen Angriffe dauern die Ermittlungen an. Unter anderem prüfen die Beamten dabei auch einen möglichen Tatverdacht gegen einen 24 Jahre alten Mann. Dieser war, wie berichtet, in der Nacht zum 20. Februar nach einer versuchten sexuellen Nötigung zum Nachteil einer 22 Jahre alten Frau in der Gartenstraße festgenommen worden und in der Folge in Haft gekommen.