Mannheim – Die Menschen freuen sich über die ersten warmen Frühlingstage. Mit dem Anstieg der Temperaturen wird auch in diesem Jahr die Strandbadsaison beginnen.
Besucherinnen und Besucher des Strandbades, die die Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs nicht nutzen, haben die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf den Parkplätzen am Strandbad und am rechten Fahrbahnrand des Franzosenwegs in Fahrtrichtung Neckarau abzustellen. Diese Parkplätze sind bei gutem Wetter allerdings häufig belegt. Um möglichst vielen Besuchern das Parken vor Ort zu ermöglichen und den „Parksuchverkehr“ in diesem Zusammenhang zu minimieren, dürfen Autos, wie im letzten Jahr, in diesem Bereich während der Strandbadsaison bis zu drei Stunden mit Parkscheibe abgestellt werden. Diese Regelung gilt an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 11 bis 19 Uhr.
Zudem sind im Bereich des beliebten Naherholungsgebietes folgende Verkehrsregeln zu beachten:
- Der Strandbadweg muss für Feuerwehr, Notärzte, Sanitätsfahrzeuge, usw. jederzeit befahrbar sein, denn er ist der einzige Rettungsweg des gesamten Strandbadareals.
- Besucher- und Rettungsfahrzeuge rund um den Parkplatz am Franzosenweg müssen ungehindert an- und abfahren können. Auch die Bushaltestellen müssen freigehalten werden. Die ausgeschilderten absoluten Halteverbote sowie die gesetzlichen Regelungen im Bereich der Haltestellen gelten uneingeschränkt auch innerhalb der eingerichteten Haltverbotszone.
- Die Schwerbehinderten-Parkplätze am Strandbadweg dürfen ausschließlich von Berechtigten genutzt werden.
- In den Waldwegen dürfen keine Fahrzeuge geparkt werden
- Falls die Parkplätze am Strandbad und am rechten Fahrbahnrand des Franzosenweges vollständig belegt sind, besteht nur noch die Möglichkeit, im Bereich der Fahrradständer vor dem Zugang zur Grill- und Sonnenwiese (ehem. Drehkreuz-Zugang) kurz anzuhalten, um Fahrzeuge zu entladen und Mitfahrer aussteigen zu lassen, bevor das Fahrzeug weiter entfernt abgestellt wird.
Die Stadtverwaltung bittet um gegenseitige Rücksichtnahme und Beachtung der Verkehrsregeln und der Strandbadordnung.
Um ein geordnetes und möglichst störungsfreies Miteinander aller Besucherinnen und Besucher des Strandbades sicherzustellen, überwacht der Fachbereich Sicherheit und Ordnung den Verkehr. Wer sein Fahrzeug behindernd in sicherheitsrelevanten Bereichen parkt, die ausnahmslos mit Halte- und Durchfahrtsverboten beschildert sind, muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Die Kosten für eine Abschleppmaßnahme belaufen sich auf gut 220 Euro.
Wir appellieren an alle Strandbadbesucher, keine Essensreste herumliegen zu lassen und vor allen Dingen die Wildgänse nicht zu füttern. Das Futter ist in den wenigsten Fällen gesund für die Tiere. Brot, beispielsweise, enthält für Vögel zu viel Salz, das im Vogelmagen aufquillt. Es werden nicht nur Ratten angelockt, sondern auch die Verschmutzung der Wege und Liegewiesen durch Vogelkot nimmt stark zu.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Oktober das Mitführen von Tieren nicht gestattet ist. Ausgenommen sind Blinde, die durch ihren Blindenhund begleitet werden.