Wiesbaden – Hessens Finanzstaatssekretärin Dr. Bernadette Weyland hat heute in Wiesbaden die aktuellen Zahlen zu den in Hessen eingegangenen Selbstanzeigen zu Kapitalanlagen in der Schweiz vorgestellt.
„Im Vergleich zum Dezember des vorangegangenen Jahres ist im Monat Januar ein Anstieg der eingegangenen Anzeigen zu beobachten. Auf die 14 Selbstanzeigen zu Jahresbeginn folgte im Februar allerdings ein Absinken auf vier Selbstanzeigen. Dafür sind die für den Monat Februar vorläufig festgesetzten Mehrsteuern mit rund 3,4 Millionen Euro vergleichsweise hoch“, berichtete die Finanzstaatssekretärin. Sie erklärte weiter: „Das Instrument der Selbstanzeige bewährt sich nach wie vor – auch wenn die Anzahl der eingegangenen Selbstanzeigen im ersten Quartal dieses Jahres weiterhin überschaubar bleibt. Das zeigen eben auch die festgesetzten Mehrsteuern.“
Die Gesamtzahl der eingegangenen Selbstanzeigen im ersten Quartal dieses Jahres liegt bei 29. Dies entspricht vorläufigen Mehrsteuern von rund 5,1 Millionen Euro. Die rechtlichen Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige waren zum Anfang des Jahres 2015 verschärft worden.
„Das Geld, das wir durch die Selbstanzeigen einnehmen, kommt unseren Bürgerinnen und Bürgern zugute. Wer Steuern hinterzieht, vergeht sich nicht an einem anonymen Staatsapparat, sondern an unserer Gemeinschaft. Ohne Steuereinnahmen kann kein Gemeinwesen funktionieren, denn ohne sie gäbe es beispielsweise keine Kindergärten, Krankenhäuser und funktionierende Verkehrswege. Das muss allen Bürgerinnen und Bürgern klar sein: Wer versucht den Staat zu prellen, der prellt auch seine Mitmenschen!“ Deshalb sei der Weg in die Steuerehrlichkeit durch eine Selbstanzeige richtig.
Im Januar 2017 gingen 14 Selbstanzeigen (vorläufig festgesetzte Mehrsteuern: circa 360.000 Euro) ein, im Monat Februar waren es vier Selbstanzeigen (vorläufig festgesetzte Mehrsteuern in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro). Im März wurden elf Selbstanzeigen verzeichnet (vorläufig festgesetzte Mehrsteuern: circa 1,3 Millionen Euro).