Frankenthal – Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hatte die Angeklagten am 04.12.2014 wie folgt verurteilt.
Angeklagter S.:
Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren, gebildet aus Einzelstrafen von 11 Jahren wegen eines Verbrechens der besonders schweren Brandstiftung in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen (Tatkomplex „Harthausen“), 2 Jahren 6 Monaten wegen Anstiftung zur Brandstiftung und 1 Jahr 6 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung.
Angeklagte G.:
Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren 6 Monaten, gebildet aus Einzelstrafen von 2 Jahren 9 Monaten wegen eines Verbrechens der Beihilfe zur Brandstiftung (Tatkomplex „Harthausen“) sowie 1 Jahr 6 Monaten wegen Brandstiftung.
Das Urteil ist bezüglich der Angeklagten G. seit dem 09.01.2015 rechtskräftig, nachdem diese ihre Revision zurück genommen hat.
Die Revision des Angeklagten S. hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 16.12.2015 als unbegründet verworfen.
Damit ist auch hinsichtlich dieses Angeklagten Rechtskraft eingetreten und das Strafverfahren insgesamt erfolgreich abgeschlossen.