Germersheim (ots) – Am 15.04.2017 gegen 15:00 Uhr melden mehrere Verkehrsteilnehmer eine Fahrzeugkolonne von 15-20 Fahrzeugen auf der B9, welche angeblich den Verkehr durch langsames Nebeneinanderfahren behindere.
Offensichtlich handelte es sich hierbei um eine Hochzeitsgesellschaft. Weiter teilten mehrere Zeugen mit, dass aus einem der Fahrzeuge mit einer Pistole geschossen wurde. Dies löste einen Polizeieinsatz aus, der dazu führte dass die Hochzeitskolonne in Germersheim gestoppt wurde.
Mit dem Vater des Bräutigams konnte die Situation vernünftig gelöst werden. Der Schütze konnte, auch durch einen Zeugenhinweis, schnell ermittelt und die Pistole sichergestellt werden. Es handelte sich hierbei um eine Schreckschusswaffe, welche aber von einer „scharfen“ Pistole nicht zu unterscheiden war.
Gegen den 19 jährigen Mann aus Germersheim wird ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Aus polizeilicher Sicht ergeht der Hinweis, dass Waffen bei einer solchen Feierlichkeit nichts zu suchen haben. Insbesondere wenn Waffen im Spiel sind, hört bei der Polizei der Spaß auf. Nicht nur wegen des drohenden Strafverfahrens, sondern auch mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage, sollte jedem klar sein, dass die Mitbürger auf solche Geschehnisse sensibel und die Polizei entsprechend konsequent reagieren.