Heidelberg – Im Rhein-Neckar-Kreis wurden im vergangenen Jahr 824 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Damit ist nach einer Auswertung des Landratsamtes die Zahl der eingebürgerten Personen um fast 100 gestiegen (Vorjahr: 730). Die Einbürgerungsquote, also die Anzahl der Einbürgerungen bezogen auf die Zahl aller im Landkreis lebenden Ausländer, lag im Zeitraum von 2011 bis 2015 im Rhein-Neckar-Kreis bei 7,0 Prozent. „Damit liegen wir als einwohnerstärkster Landkreis Baden-Württembergs auf Rang sieben im Ranking der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg“, berichtet Jürgen Gruber, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.
Im Lauf des vergangenen Jahres erhielten 824 Menschen aus insgesamt 78 Ländern ihre Einbürgerungsurkunde und somit die deutsche Staatsangehörigkeit. Mit Abstand am häufigsten – wie bereits in den Jahren zuvor – haben im Jahr 2016 Türken (164) die deutsche Staatsangehörigkeit erworben; jede fünfte Einbürgerung betraf damit Personen mit einer türkischen Staatsangehörigkeit. An zweiter Stelle folgen Einbürgerungen von Staatsangehörigen der Republik Kosovo (58), gefolgt von Staatsangehörigen Italiens (43). Unter den zehn Herkunftsstaaten mit der höchsten Zahl an Einbürgerungen war neben neun europäischen Staaten auch einer aus Asien (Indien/23) vertreten. Dass Mitbürger aus der Türkei – absolut betrachtet – im Rhein-Neckar-Kreis am häufigsten eingebürgert werden, überrascht wenig, weil diese die größte ausländische Bevölkerungsgruppe bilden.
Mehr eingebürgerte Menschen aus Großbritannien und der Ukraine
Die Gründe für das unterschiedliche Einbürgerungsverhalten sind vielfältig. Entscheidend für die niedrige Zahl der Einbürgerungen von Menschen aus EU-Staaten dürfte sein, dass diese auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft weitgehend den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt sind. Bei der Entscheidung, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu wollen, dürften politische Entwicklungen in den Herkunftsländern der Menschen eine Rolle spielen. So ist auffällig, dass im Vergleich zu den Vorjahren deutlich mehr Personen, die aus der Ukraine stammen, die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben. Waren es im Jahr 2014 nur 9 und im Jahr darauf 12 Menschen aus diesem Land, die sich einbürgern ließen, stieg die Zahl im Jahr 2016 auf 30 an.
Ebenfalls mehr als verdoppelt hat sich die Zahl der Einbürgerungen von Personen aus Großbritannien – von 10 im Jahr 2015 auf 22 im vergangenen Jahr. Der drohende beziehungsweise inzwischen beschlossene Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU könnte hier lebende Briten dazu bewogen haben, sich einbürgern zu lassen. Der Trend setzt sich jedenfalls im laufenden Jahr fort: Im ersten Quartal 2017 wurden im Rhein-Neckar-Kreis bereits 30 britische Staatsangehörige eingebürgert. Generell ist bei Einbürgerungen auch die Frage entscheidend, ob beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die frühere Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann. Dies war im Jahr 2016 im Landkreis immerhin bei 57 Prozent der Eingebürgerten der Fall.
Für Einbürgerungen von Menschen, die im Rhein-Neckar-Kreis leben, ist das Ordnungsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zuständig. Um deutscher Staatsbürger zu werden, müssen hier lebende Ausländerinnen und Ausländer eine Reihe von Urkunden, Nachweisen und Bescheinigungen vorlegen – unter anderem, dass sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Außerdem müssen sie den Einbürgerungstest bestanden sowie erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen haben.
Fragen rund um das Thema Einbürgerung beantwortet das Ordnungsamt des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis unter der Telefonnummer 06221/522-1219 oder per E-Mail an ordnungsamt@rhein-neckar-kreis.de. Weitere Informationen sowie Antragsformulare gibt es zudem auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/einbuergerung.