Frankenthal: Die Polizei-News

Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

(Frankenthal) – Verkehrsunfallflucht, Zeugen gesucht!

Frankenthal (ots) – Am 27.04.2017 ereigent sich ein Verkehrsunfall vor der Walldorfschule in der Schraderstraße von Frankenthal. Ein bislang Unbekannter beschädigt einen am rechten Fahrbahnrand geparkten Opel Agila und entfernt sich anschließend von der Unfallstelle, ohne die Schadenregulierung zu veranlassen. Es entsteht ein Sachschaen in Höhe von ca. 600 EUR.

Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.

Wir wollen, dass Sie sicher Leben – ihre Polizei Frankenthal.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

(Frankenthal) – Verkehrsunfallflucht geklärt dank Zeugenhinweis

Frankenthal (ots) – Am 27.04.2017, um 14:45 Uhr kann ein 61-jähriger Passant beobachten, wie ein Peugeot-Fahrer beim rückwärts Ausparken einen gegenüber geparkten Toyota touchiert und sich ohne die Schadensregulierung zu veranlassen vom Unfallort entfernt. Umgehend informiert er die Polizei, welche den Unfallflüchtigen ermitteln kann. Nun bekommt der Geschädigte den ihm entstandenen Sachschaden in Höhe von mehreren Hundert Euro beglichen. Die Polizei bedankt sich bei dem aufmerksamen Bürger.

Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.

(Frankenthal) – Verkehrsunfall mit verletztem Radfahrer

Frankenthal (ots) – (Frankenthal) – Verkehrsunfall mit verletztem Radfahrer Am 26.04.2017, um 16:30 Uhr, befährt ein 53-Jähriger mit seinem Fahrrad die Freinsheimer Straße von Frankenthal, in Richtung Innenstadt. Plötzlich öffnet die Fahrerin eines am rechten Fahrbahnrand geparkten Pkws die Fahrertür, ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten. Der Radfahrer prallt in die Tür und stürzt zu Boden. Er wird glücklicherweise nur leicht verletzt.

Die Polizei weist nochmals auf die Wichtigkeit des Schulterblicks hin. In Frankenthal hätten im Jahr 2016 durch die korrekte Anwendung des Schulterblicks ca. 146 Unfälle vermieden werden können.