Kreis Alzey-Worms: Schulbücher ausleihen – Internetanmeldung für Aus- leihe gegen Gebühr startet

Alzey – Nach Mitteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms erhalten in den nächsten Tagen alle Eltern mit Kindern, die die Klassenstufen Eins bis 13 der allgemeinbildenden Schulen sowie die einzelnen Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen (Höhere Berufsfachschule und Berufsfachschule I und II) im Schuljahr 2017/18 besuchen, über die sogenannte „Ranzenpost“ wichtige Unterlagen zur Schulbuchausleihe. Die Post enthält ein Schreiben des Bildungsministeriums, das die individuelle Zugangskennung zum Internetportal (www.LMF-online.rlp.de) nennt.

Diese Zugangskennung und die weiteren Informationen benötigen die Eltern, um sich für die entgeltliche Schulbuchausleihe im Zeitraum vom 22. Mai bis zum 9. Juni 2017 im Internet (Elternportal) anmelden zu können. Neben diesem Brief des Ministeriums erhalten die Eltern zusätzliche Informationen, an wen sie sich wenden können, wenn sie über keinen internetfähigen Computer verfügen oder sich Hilfe und Unterstützung bei der Anmeldung wünschen. Neu aufgenommene Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Klassenstufen Fünf und Elf, erhalten diese Schreiben auf dem Postweg.

Der Landkreis Alzey-Worms ist Schulträger folgender Schulen, die im Schuljahr 2017/18 an der Schulbuchausleihe teilnehmen: in Alzey Berufsbildende Schule, Elisabeth-Langgässer-Gymnasium, Gymnasium am Römerkastell und Gustav-Heinemann-Realschule plus und Fachoberschule; in Gau-Odernheim Realschule plus am Alten Schloss; in Wörrstadt Erich-Kästner-Realschule plus, Rheingrafen-Realschule plus und Fachoberschule und Georg-Forster-Gesamtschule; in Osthofen Integrierte Gesamtschule.

Weitere Informationen zur Schulbuchausleihe dieser Schulen sind auf der Homepage der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter www.alzey-worms.de eingestellt. Ansprechpartner für Fragen, die diese Schulen betreffen, sind Bianka Konrath und Denny Michel, Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, Telefon: 06731/408-3022 und 408-3021.