Karlsruhe – Das vorherrschende Thema im Bereich Tiergesundheit ist in Baden-Württemberg seit November 2016 die Vogelgrippe. Nach deren Ausbreitung am Bodensee wurde seitens des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel angeordnet, befristet bis 31. Januar 2017. Nachdem im Februar diesen Jahres ein Fall von Vogelgrippe in einem Vogelpark in Karlsruhe-Neureut nachgewiesen wurde, mussten auch im Landkreis Karlsruhe entsprechende Restriktionszonen wie z. B. ein lokal begrenzter Sperrbezirk eingerichtet werden. Die ständigen Kontrollen der Bestände erbrachten negative Untersuchungsergebnisse, so dass bis 24. März alle Restriktionszonen wieder aufgehoben wurden. „Bei den rund 60 tot aufgefundenen Wildvögeln wurde zudem kein Fall des hochpathogenen AI-Virus H5N8 festgestellt“, so Dr. Joachim Thierer, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Amtsveterinäre zählt auch die Tollwutüberwachung. In diesem Rahmen wurden im vergangenen Jahr 22 Füchse auf Tollwut untersucht; alle mit negativem Befund. Jedoch erbrachten diese Untersuchungen sieben Staupefälle. Auch zwei Dachse waren mit Staupe infiziert. Betroffen hiervon waren die Gemeinden Forst, Hambrücken, Kraichtal, Marxzell, Oberhausen-Rheinhausen, Östringen, Stutensee und Ubstadt-Weiher. Das Staupevirus kann bei Hunden zu einer tödlichen Erkrankung führen, ist für den Menschen jedoch ungefährlich. Da die Krankheit nach ihrem Ausbruch nicht behandelt werden kann, empfiehlt das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Hunde vorbeugend zu impfen.
65 Wildschweine, darunter auch Unfallwild, wurden im Jahr 2016 auf die Klassische und Afrikanische Schweinepest mit negativem Ergebnis untersucht. Damit ist es auch im vergangenen Jahr gelungen, ein Vordringen der Afrikanischen Schweinepest aus dem Baltikum und Polen nach Deutschland wirksam zu verhindern. Auch zukünftig haben Schweinehalter daher Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Insbesondere sind Freiland- und Auslaufhaltungen nach der Schweinepest-Monitoring-Verordnung einmal jährlich zu beproben. Im Landkreis gibt es derzeit fünf genehmigte Freiland- und drei angezeigte Auslaufhaltungen.
Seit nunmehr 18 Monaten gilt Baden-Württemberg als frei von der Rinderseuche BHV-1. Damit dies so bleibt, sind bei Milchvieh- und Mutterkuhhaltungen regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurde im vergangenen Jahr bei einem Betrieb ein positiver Tankmilchbefund festgestellt. Daraufhin haben die Tierärzte des Veterinäramtes bei 65 Rindern Blutproben entnommen. Nachdem diese alle negativ ausgefallen waren, konnten die zuvor angeordneten Schutzmaßnahmen nach der BHV-1 Verordnung wieder aufgehoben werden.
Entgegen anderer Vermutungen ist die Blauzungenkrankheit bisher noch nicht bis Baden-Württemberg vorgedrungen. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Rindern, Schafen und Ziegen. Sie äußert sich insbesondere durch Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, vermehrten Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Im Jahr 2016 erfolgte eine freiwillige Impfkampagne, welche durch die Tierseuchenkasse und das Land Baden-Württemberg finanziell unterstützt wurde.
Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung wird weiterhin intensiv mit den Landwirten, praktizierenden Tierärzten und Jägern an der Umsetzung und Durchführung der landesweiten Monitoringprogramme arbeiten, um dem Auftreten von anzeigepflichtigen Tierseuchen entgegenzuwirken.