Mainz – Mehr als 96 Prozent aller Autofahrerinnen und -fahrer halten sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. So lautet ein erstes Zwischenfazit der Polizei zum Einsatz vier neuer stationärer und fünf teilmobiler Anlagen (Trailer) zur Geschwindigkeitsmessung, die an Unfallhäufungs- oder Gefahrenstellen zum Einsatz kommen. Auf die verbleibenden Raser sind die mit der Geschwindigkeitsüberwachung verbundenen Sanktionen gerichtet.
Seit Inbetriebnahme der ersten beiden stationären Anlagen am Wörther Kreuz am 7. Februar ist dort das Geschwindigkeitsniveau gesunken. Bei täglich durchschnittlich 20.000 bis 30.000 Fahrzeugen ist die anfängliche Beanstandungsquote von rund drei Prozent inzwischen auf etwa ein Prozent zurückgegangen. Die höchste gemessene Geschwindigkeitsübertretung lag bei 182 km/h. In dem Bereich der Messstelle sind 80 km/h erlaubt.
Auch auf der A60, dem Mainzer Ring auf Höhe Hechtsheim, sind 80 km/h erlaubt. Die dort beim Verstoß bislang höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 149 km/h. Die Beanstandungsquote liegt seit Inbetriebnahme am 7. März zwischen einem und zwei Prozent. Die Anlage wird täglich von über 60.000 Fahrzeugen passiert.
Auf der A3 im Wiedtal in Fahrtrichtung Köln wurde am 30. März 2017 eine stationäre Anlage in Betrieb genommen. Die tägliche Verkehrsmenge beläuft sich dort auf rund 50.000 Fahrzeuge. Die Beanstandungsquote liegt mit unverändert bis zu vier Prozent landesweit am höchsten. Bei erlaubten 100 km/h wurde eine Spitzengeschwindigkeit von 227 km/h gemessen. Eine zweite Anlage wird Mitte Mai für die Gegenrichtung in Betrieb gehen.
Seit dem 18. April sind landesweit fünf neue teilmobile Anlagen, die auf einem Anhänger verbaut sind, in Betrieb. Sie werden im Durchschnitt nach drei bis vier Tagen an anderen Orten aufgestellt und arbeiten autonom 24 Stunden ohne Personal. Der gravierendste Verstoß wurde im Bereich des Polizeipräsidium Mainz festgestellt. Ein Autofahrer raste mit über 250 km/h über die A 61, obwohl nur 130 km/h erlaubt sind. Die Beanstandungsquote der teilmobilen Anlagen schwankt je nach Einsatzort zwischen einem und drei Prozent.
Etwa 85 Prozent aller Beanstandungen liegen im Bereich der Verwarnungen. Rund 15 Prozent der festgestellten Verstöße liegen nach Abzug der Toleranzwerte mindestens 26 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit. In diesen Fällen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Neben der Geldbuße, die wenigstens 55 Euro beträgt und bis zu 600 Euro betragen kann, kommt zusätzlich ein Eintrag im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg hinzu. Ferner können Fahrverbote verhängt werden.
Die erste Bilanz der neu eingesetzten Geräte belegt, dass die verstärkte Geschwindigkeitsüberwachung – insbesondere in der Kombination von festen und ständig wechselnden Messpunkten – notwendig ist, um Raser zu sanktionieren, damit diese ihr Verkehrsverhalten überdenken.