Leipzig / Kassel / Frankfurt – Auf die Revision des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur sog. Südumfliegung hat das Bundesverwaltungsgericht heute das Urteil aufgehoben. Zur weiteren Tatsachenermittlung und Entscheidung wurde das Verfahren an den VGH Kassel zurückverwiesen.
Die Südumfliegung bleibt damit zunächst weiter in vollem Umfang zur Verkehrsabwicklung nutzbar.
Prof. Klaus-Dieter Scheurle, Vorsitzender der DFS-Geschäftsführung begrüßt diese grundlegende Klarstellung für den zukünftigen Umgang mit Fragen zu Kapazität und Lärmschutz und damit Planungssicherheit:
"Ich bin froh, dass unsere Sichtweise zur Südumfliegung durch dieses Urteil grundsätzlich bestätigt wurde“, so der DFS-Chef, "auch in Zukunft wird die Flugsicherung kontinuierlich an Maßnahmen arbeiten, die zu einer weiteren Verbesserung der Lärmsituation für die Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des Flughafens Frankfurt beitragen."