Bad Kreuznach – Der erste umfassende Aktionsplan der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ist veröffentlicht. Die Politik für Menschen mit Behinderung ist heute eine Aufgabe, die alle Arbeitsbereiche einer Verwaltung betrifft.
Deshalb hat die Kreisverwaltung Bad Kreuznach der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen folgend, ämterübergreifend den ersten Aktionsplan erstellt. Der Aktionsplan gibt einen guten Überblick über die bisher umgesetzten bzw. noch umzusetzenden Themen im Landkreis Bad Kreuznach. Er wird begleitet von der Vision, dass im Landkreis Bad Kreuznach Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und gleichberechtigt miteinander leben, lernen und arbeiten. Durch die Vielfalt der Wohn-, Freizeit- und Betreuungsangebote ist die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung möglich.
Die Gliederung des Aktionsplans erfolgte entsprechend der 10 Handlungsfelder der UN-Behindertenrechtskonvention. Innerhalb der Handlungsfelder sind die einzelnen Maßnahmen, der zeitliche Rahmen, gute Beispiele und die Zuständigkeit der Ämter aufgeführt.
1. Erziehung und Bildung
2. Arbeit und Beschäftigung
3. Wohnen und Familie
4. Kultur, Freizeit und Sport
5. Gesundheit und Pflege
6. Schutz der Persönlichkeitsrechte
7. Interessenvertretung
8. Mobilität und Barrierefreiheit
9. Barrierefreie Kommunikation und Information
10. Sonstige Maßnahmen
Die Fortschreibung des Aktionsplanes erfolgt künftig in Zusammenarbeit mit dem Kreisbehindertenbeirat.
Der Aktionsplan kann als Druckexemplar im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Bad Kreuznach abgeholt werden.